Unregelmäßigkeiten bei der Impfung gegen Covid 19 – Tatverdacht gegen eine Praxis im Bodenseekreis

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Konstanz und der Kriminalpolizei Friedrichshafen ist es in einer Praxis im Bodenseekreis, die Impfungen gegen das SARS-CoV2-Virus durchgeführt hat, in mehreren Fällen zu Auffälligkeiten gekommen.

Bei drei Patienten waren jeweils trotz der Vornahme einer Erst- und Zweitimpfung keine Antikörper gegen das SARS-CoV2-Coronavirus nachweisbar, ohne dass es für diesen Befund aus medizinischer Sicht sich aufdrängende oder nachvollziehbare Gründe gäbe.

Einzelheiten sind Gegenstand des laufenden Ermittlungsverfahrens. Es besteht der Verdacht, dass – ohne Kenntnis der Patienten – in Wirklichkeit kein oder kein ausreichender Impfstoff verabreicht wurde, was den Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfüllen würde.

Ein Richter des zuständigen Amtsgerichts erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Konstanz einen Durchsuchungsbeschluss für die betroffene Arztpraxis, woraufhin Beamte des Polizeipräsidiums Ravensburg Beweismittel sicherstellten.

Das Landratsamt des Bodenseekreises ist involviert. Das zuständige Gesundheitsamt hat im Rahmen der Gefahrenabwehr alle von den Impfungen betroffenen Patienten der Praxis angeschrieben und über die bekannt gewordenen Umstände informiert und rät ihnen, so schnell wie möglich eine Blutentnahme für einen Test auf Antikörper gegen das SARS-CoV2-Coronavirus durchführen zu lassen.

Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Johannes-Georg Roth, Tel. 07531/280-2000
Polizeioberkommissar Simon Göppert, Tel. 0751/803-1010


Quelle: Polizeipräsidium Ravensburg

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