Das Berliner Unternehmen voxenergie GmbH führte Preiserhöhungen durch, ohne die Kunden zu benachrichtigen.
Preiserhöhungen ohne Mitteilung
Klarer Verstoß
Diese Praxis bei Strompreiserhöhungen verstößt nach Ansicht der VZB klar gegen gesetzliche Bestimmungen. „Nur mit den Informationen über die Preiserhöhung und dem bestehenden Sonderkündigungsrecht können die Betroffenen eine Entscheidung darüber treffen, ob sie an dem Vertrag festhalten wollen oder den Stromanbieter wechseln“, so Neukamp und klärt weiter auf: „Bei einer Sonderkündigung endet der Vertrag genau am Vortag der Preiserhöhung, also einen Tag bevor die erhöhten Beträge bezahlt werden müssten.“
Die VZB mahnte die voxenergie GmbH ab und forderte das Unternehmen auf, sich zu verpflichten, Kund:innen künftig ordnungsgemäß über Preiserhöhungen zu informieren. „Da die Anbieterin auf die Abmahnung nicht reagierte, haben wir nun Klage eingereicht, um die Rechte der Verbraucher:innen bei Strompreiserhöhungen gerichtlich durchzusetzen“, so Neukamp weiter.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
Verbraucher:innen, die rechtliche Fragen zu ihren Energieverträgen haben, können sich an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden:
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Vor-Ort- oder Telefonische Beratung, Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung,
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E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung
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