Sushi enthält neben Reis und Gemüse häufig auch Fisch und Meeresfrüchte. Neben den „Klassikern“ wie Lachs oder Thunfisch werden auch teurere Arten angeboten. Lebensmittelfälscher tauschen diese jedoch unerlaubt gegen preiswerte Arten aus und steigern somit illegal ihren Gewinn. Bei amtlichen Untersuchungen von Fisch und Meeresfrüchten wurden nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bei 8,1 % aller Proben eine andere als die angegebene Tierart nachgewiesen.

Betrug durch preiswertere Fischarten im Sushi

Im Jahr 2021 wurden im Bundesweiten Überwachungsplan (BÜp) 186 Sushi-Proben untersucht, wovon einige in Sets verschiedener Sushi-Sorten angeboten wurden. Insgesamt wurden daher 229 Teilproben, davon 191 Fische sowie 38 Krebs- und Weichtiere, auf die Tierart überprüft.

Am häufigsten wurden Sushi mit Lachs und Thunfisch untersucht. Bei diesen stimmte die deklarierte mit der nachgewiesenen Fischart in allen untersuchten Proben überein. Bei den anderen untersuchten Fischen wurden jedoch in mehr als einem Drittel der Proben (35,9 %) eine andere als die angegebenen Tierarten nachgewiesen. Am häufigsten (bei 8 von 9 Proben) wurde Buttermakrele anstelle von Butterfisch verwendet.

Fisch-Fälschung lohnt sich

Der Anreiz zur Fälschung hängt u.a. davon ab, wie einfach die Manipulation ist, wie viel Gewinn erzielt werden kann und wie aufwendig es ist, Betrug nachzuweisen. Nach Verarbeitung der Fische, z. B. Filetierung, ist die Identifizierung der Fischart anhand der äußeren Form erschwert. So kann es sich für Hersteller lohnen, preiswerte Fische aus Aquakulturen, wie Pangasius oder Tilapia, statt teurer Seefische zu verarbeiten.

„Lebensmittelbetrug bei Fisch ist von den Verbraucherinnen und Verbrauchern oft kaum zu erkennen. Umso wichtiger ist es, dass die amtliche Lebensmittelüberwachung hier weiterhin aktiv ist und den Fälschern das Handwerk legt.“

Friedel Cramer, Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Weiterführende Informationen im Bericht zum Bundesweiten Überwachungsplan (BÜp): HIER

Quelle:

BVL
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