Sollte er den Anweisungen nicht folgen, würde ein intimes Video veröffentlicht werden, welches zuvor in einem Videochat heimlich aufgenommen wurde. Nachdem der junge Mann den geforderten dreistelligen Betrag überwiesen hatte, wurde der Mitschnitt des Videochats dennoch auf diversen Internetplattformen veröffentlicht.

„Sextortion“ ist eine Deliktsform, bei welchem dem Opfer mit der Veröffentlichung von Nacktfotos oder – Videos gedroht wird.

Wie auch im aktuellen Fall ist die Vorgehensweise der Täter recht einfach und hinterhältig.

Nachdem die Betrüger mit den späteren Geschädigten über soziale Plattformen in Kontakt getreten sind, folgt die Aufforderung, die Unterhaltung in einen Videochat zu verlegen. Hierbei wird die Kommunikation immer intimer, bis das Opfer schließlich durch den vermeintlich attraktiven Chatpartner aufgefordert wird, sich seiner Kleidung zu entledigen und sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Kommt das Opfer den Aufforderungen nach, wird der Videochat zeitnah abgebrochen. Es folgt die Drohung, das Video im Netz zu veröffentlichen, wenn die Zahlung des geforderten Geldbetrags nicht erfolgt.

Empfehlungen, wie Sie sich vor dieser Deliktsform schützen können:

  • Stimmen Sie nicht vorschnell einem Videochat zu.
  • Im Zweifel: Kleben Sie die Chatkamera zunächst ab, um lediglich verbal zu kommunizieren und das Geschehen zu beobachten.
  • Stimmen Sie keinen Entblößungen oder intimen Handlungen in Videochats zu, wenn Sie die Person erst seit Kurzem kennen.

Wenn Sie bereits Opfer von Sextortion geworden sind, empfiehlt Ihnen die Polizei Folgendes:

  • Überweisen Sie kein Geld. Die Erpressung hört nach der Zahlung meist nicht auf.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
  • Kontaktieren Sie den Betreiber der Seite und veranlassen Sie, dass das Bildmaterial gelöscht wird. Nicht angemessene Inhalte kann man dem Seitenbetreiber über eigens hierfür eingerichtete Buttons melden.

Quelle: Polizeipräsidium Offenburg

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