Die polizeilichen Ermittlungsbefugnisse werden verstärkt, um Täter bei Online-Kindesmissbrauch noch schneller ausforschen zu können.

„Der sexuelle Missbrauch von Kindern gehört zu den abscheulichsten Formen von Gewaltkriminalität. Das vorliegende Maßnahmenpaket wird auch den Umfang der Ermittlungsbefugnisse erweitern und den Ermittlerinnen und Ermittlern stärkere Werkzeuge in die Hand geben“, sagte Innenminister Gerhard Karner am 27. Jänner 2023.

Das am Mittwoch, dem 25. Jänner 2023, nach dem Ministerrat präsentierte Paket zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt ist aus Sicht der polizeilichen Ermittlungsbehörden von absoluter Notwendigkeit. Die Darstellung des Missbrauchs von Kindern hat sich seit Einführung der Rechtsnorm (§ 207a StGB) massiv verschärft. Die Darstellungen gehen weg von sogenannten „Posing-Fotos“ hin zur sichtbaren Ausübung sexuellem Missbrauchs an Kindern. Durch die zunehmende Digitalisierung sind auch die Hürden für die Herstellung und Verbreitung gesunken. Das gesetzliche Verbot muss daher den gesellschaftlichen Unwert dieser Straftaten klar abbilden.

Polizeiliche Ermittlungen bei sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet

Polizeiliche Ermittlungen sind in diesem sensiblen Bereich äußerst schwierig. Es handelt sich oft um länderübergreifende Kriminalität, Täter handeln verdeckt, setzen auf Anonymisierungstechniken und agieren oftmals im Darknet. Durch die Erhöhung der Strafdrohung können in Zukunft umfangreichere Ermittlungsbefugnisse angewendet werden.

Derzeit bestehen keine Befugnisse für den systematischen Einsatz verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler zur Identifizierung und Ausforschung unbekannter Täter, die im Internet Fotos und Videos sexueller Darstellungen von mündigen, minderjährigen Opfern (14 bis 18 Jahre) anbieten. Ebenso unmöglich ist die Überwachung der Telekommunikation zur Ausforschung eines solchen Täters. Die Befugnisse, wie der systematische Einsatz von verdeckten Ermittlern, die Observation von mehr als 48 Stunden sowie die Durchführung der Telekommunikationsüberwachung, sind sowohl in der virtuellen, als auch in der realen Welt an die Strafdrohung gebunden. Diese Lücke polizeilicher Ermittlungsbefugnisse wird durch die Erhöhung der Strafdrohung im genannten Bereich geschlossen. In Zukunft sollen daher noch effizientere Ermittlungen möglich sein.

Kriminaldienstreform und Weiterentwicklung der Cyberermittlungen bei Online-Kindesmissbrauchs

„Die derzeit laufende Kriminaldienstreform setzt im Bereich des konsequenten Vorgehens gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern einen Schwerpunkt. In Zukunft wird in jedem Landeskriminalamt sowohl ein Sonderbereich für Online-Kindesmissbrauchsdelikte eingerichtet werden, als auch eine entsprechende Software zum Einsatz kommen, die den digitalen Bildabgleich ermöglicht“, sagte Innenminister Gerhard Karner.

Die Intensivierung der Bekämpfung von derart schwerwiegenden Delikten, die über den Cyberraum verbreitet werden, ist Teil der derzeit laufenden Kriminaldienstreform. Im Fokus steht vor allem der Ausbau der Cyber-Ermittlungen durch Spezialisten in den Landeskriminalämtern, aber auch durch Schwerpunktdienststellen in den Regionen.
Im Ermittlungsbereich „Sexualdelikte“ in den Landeskriminalämtern wird im Rahmen der Kriminaldienstreform ein Sonderbereich für Online-Kindesmissbrauchsdelikte geschaffen.

Darüber hinaus wird im Bundeskriminalamt das Cyber-Competence-Zentrum personell verstärkt. Die Implementierung einer speziellen Software, die den automatischen Bildabgleich und dadurch eine Vereinfachung der Ermittlungen ermöglicht, wurde bereits eingeleitet.

Quelle: Bundeskriminalamt Österreich

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