Die Polizei NRW Krefeld veröffentlichte auf Facebook einen Statusbeitrag und gibt in diesem bekannt, dass sie einem 16-Jährigen knapp 38.000 Euro in Rechnung stellen werden.

Der Grund: Der 16-Jährige hatte einem Gymnasium mehrere Amokandrohungen geschickt!

Die Polizei erwähnt, dass sie normalerweise keine Rechnung für Ihre Einsätze schreiben, in diesem Falle aber schon. Warum? „Weil wir dürfen und auch wollen“, so die Polizei auf Facebook!

Was war passiert?

Der 16-Jährige hatte im Januar 2023 dem Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium mehrere Amokandrohungen geschickt: Die E-Mails waren an die Schulleitung, an Lehrer und auch an Schüler gegangen. Dafür hatte der 16-Jährige den Mailaccount eines Schülers des Gymnasiums gehackt und es so aussehen lassen, als habe dieser die Mails verschickt. Bei der Vernehmung hatte der 16-Jährige die Tat eingeräumt.

Die Polizei war wegen der Drohmails am 23. und 24. Januar mit vielen Kolleginnen und Kollegen im Einsatz. Die Verwaltung hat Kosten von genau 37.795,69 Euro ausgerechnet. Im Wesentlichen setzt sich diese Summe aus den Stundenlöhnen für die Einsatzkräfte zusammen.

Wann darf die Polizei solch eine Rechnung ausstellen?

Die Polizei schreibt:

Wir dürfen einen Einsatz zur Gefahrenabwehr einem Täter in Rechnung stellen, wenn er gegenüber einer anderen Person eine Gefahrenlage wie eine Amoktat vortäuscht und damit rechnen muss, dass diese Person die Polizei alarmiert.

Der 16-Jährige aus Baden-Württemberg hat nun zunächst bis Mitte April 2023 Gelegenheit, sich zu dem anstehenden Kostenbescheid zu äußern. Dass er minderjährig ist, entbindet den auch zur Tatzeit 16-Jährigen allerdings nicht von seiner Zahlungspflicht.

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Quelle: Polizei NRW Krefeld

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