Die Pressestelle des LKA NRW hat uns auf Bitten ein Informationsblatt bezüglich Verhaltensweisen in Bedrängnissituationen zugesendet.

Am 4. Januar 2016 haben wir bei der Polizei nach Tipps angefragt, welche bei (auch sexuell) aggressiven Übergriffen hilfreich sein können, auch präventiv hilfreich sein können.

Für viele Menschen stellt sich nun die Frage, wie man sich aus einer solchen Situation befreien könnte. Speziell der Aspekt der unsittlichen Berührungen beunruhigt viele Menschen (in einer solchen Situation sind Geld und Mobiltelefone wahrscheinlich das kleinste Problem), daher haben wir uns mit der Polizei und auch dem Innenministerium des Landes NRW in Kontakt gesetzt und nach Verhaltenstipps in derartigen Situationen gefragt.

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Auch wenn es ein paar tage gedauert hat, so können wir die Information des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen an dieser Stelle veröffentlichen. Ebenso ist es möglich, diese Präventionsempfehlung des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen hier als PDF zu lasen.

Hier nun die zu unserer Anfrage korrespondierende Information des Landeskriminalamtes NRW:


„Kriminalitätsphänomene im öffentlichen Raum“ durch Personengruppen

(z. B. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Körperverletzungsdelikte oder Eigentumsdelikte wie Raub und Taschendiebstahl)


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Die Polizei gibt hierzu folgende Präventionsempfehlungen:

  • Vorausschauendes Verhalten ermöglicht Ihnen, Gefahren zu erkennen und ihnen frühzeitig aus dem Weg zu gehen.
  • Treffen Sie selbst auf eine für Sie bedrohlich wirkende Gruppe von Personen (z. B. betrunkene, pöbelnde Personen), dann ist es möglicherweise die bessere Ent-scheidung, dieser Gruppe auszuweichen und einen längeren Weg in Kauf zu neh-men. Wenn es sich anbietet und Ihnen sicherer erscheint, bewegen Sie sich am Rande der Menschenmenge, um Ihr Ziel zu erreichen. Einer empfundenen Gefahr aus dem Weg zu gehen ist niemals ein Zeichen von Feigheit, sondern zeugt von „gesundem Menschenverstand“.
  • Wenn Sie unterwegs sind, kann es hilfreich sein, sich zu einer Gruppe zusammen zu schließen und dabei gegenseitig auf sich zu achten und sich ggf. zu unterstützen.
  • Wenn Sie sich in einer für Sie bedrohlichen Situation befinden, machen Sie durch lautes Schreien, den Einsatz von „Schrillalarmgeräten“ oder Trillerpfeifen auf sich aufmerksam und versuchen Sie, Unbeteiligte aktiv zur Hilfeleistung aufzufordern. Sprechen Sie die Person gezielt an („Sie mit der blauen Jacke! Ich brauche Hilfe!“).
    Versuchen Sie, Ihren eingeschlagenen Weg fortzusetzen oder ziehen Sie sich in sichere Bereiche zurück. Sobald Sie sich wieder sicher fühlen, verständigen Sie die Polizei über Notruf 110. Auch wenn Sie keine Gefahr für sich sehen, aber bedrohlichen Gruppen von Per-sonen feststellen, scheuen Sie sich nicht, die Polizei über „110“ zu verständigen!

„Abwehrwaffen“:

Die Polizei sieht den Einsatz sogenannter Abwehrwaffen, z. B. Abwehrsprays, kritisch. Jede Unsicherheit in der Handhabung, jede zeitliche Verzögerung des Einsatzes kann fatale Folgen für Sie selbst haben. Der oder die Täter können möglich-erweise Ihnen auch die „Abwehrwaffe“ entreißen und dann gegen Sie einsetzen.

Der Einsatz von Abwehrsprays gegen Person kann, wenn diese verletzt werden, eine strafrechtliche Prüfung in einem Ermittlungsverfahren nach sich ziehen. Beachten Sie, dass für alle Waffen, die dem Waffengesetz unterliegen und unter bestimmten Voraussetzungen in der Öffentlichkeit „geführt“ werden dürfen, ein
Führungsverbot auf öffentlichen Veranstaltungen gem. § 42 WaffG besteht. Dabei handelt es sich um eine Straftat.

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