“Ganz schön teuer das Schwarzfahren für Flüchtlinge in Leipzig. Null Euro. Noch Fragen?” So beginnt ein Statusbeitrag, der am 12.5.2016 auf Facebook veröffentlicht wurde.

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Moment! Das Bild kennen wir doch bereits.

Am 10.3.2016 haben wir bereits schon einmal darüber berichtet. Also mittlerweile vor 2 Monaten.

Es gab damals sogar eine Stellungnahme der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH.

In dieser hieß es u.a.

…es gilt gleiches Recht für alle Fahrgäste. Jeder Fahrgast, welcher unsere Verkehrsmittel benutzt, muss im Besitz eines gültigen Tickets sein. Wenn nicht, gelten für alle Fahrgäste die gleichen Sanktionen, wie im sonstigen öffentlichen Leben auch.

…für alle unsere Fahrgäste gelten die gleichen Regeln. Es gibt bei uns neben den gültigen Beförderungsbedingungen keine Ausnahmen für irgendeine Bevölkerungsgruppe. Auch die Ausstellung einer Verwarnung ist für alle Fahrgäste, unabhängig von deren Herkunft gleichermaßen geregelt.

…in allen Bereichen des Lebens gibt es Ermessensspielräume handelnder Personen. Polizisten, Mitarbeiter des Ordnungsamtes, Angestellte von Behörden und viele Andere haben und nutzen Ermessensspielräume und nutzen die Möglichkeit einer mündlichen oder schriftlichen Verwarnung. Auch unsere Fahrausweisprüfer nutzen dieses Mittel in einer Vielzahl von Fällen bei Fahrscheinkontrollen – unabhängig von der Herkunft von Fahrgästen. Im Übrigen bleiben die Daten der Verwarnten gespeichert, so dass im Wiederholungsfall diese Kulanz nicht gewährt wird.

Fazit:

Der Verwarnungsbeleg dürfte echt sein.

Unabhängig jedoch von der Herkunft des Fahrgastes, kann der Fahrausweisprüfer entscheiden, ob er nur einen Verwarnung ausspricht- oder den Fahrgast direkt zur Kasse bietet.

Fahrausweisprüfer berücksichtigen gerne mal sozial Schwachgestellte. Die Daten jedoch bleiben gespeichert. (Erkennt man auch direkt auf dem Beleg, denn hier steht “Verwarnung”)

Wird derjenige nochmals erwischt,  dann muss er jedoch für die Strafe aufkommen.

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