Beschädigte Pakete. Verspätete Auslieferung. Benachrichtigungskarten im Briefkasten, obwohl der Empfänger den ganzen Tag zu Hause war. 

Oder aber kommentarlos im Hausflur abgestellte Sendungen – Ärgernisse mit Paketlieferungen gehören zum Verbraucheralltag.

Mit dem Beschwerdeportal www.paket-aerger.de, welches seit Dezember letzten Jahres online ist, bieten die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Thüringen eine Plattform, um Verbraucherärgernisse rund ums Versenden und Empfangen von Paketen abzuladen. Die Verbraucherschützer geben den betroffenen Anbietern auch die Möglichkeit zur Stellungnahme. Paket-Ärger.de wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz finanziell gefördert.

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Dazu der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas:

„Verbraucher wollen, dass Pakete schnell und zuverlässig ankommen – gerade jetzt in der Vorweihnachtszeit. Die Rechte von Verbrauchern müssen gewahrt werden. Deshalb müssen die Unternehmen für eine ausreichende Qualität bei der Paketzustellung sorgen. Paket-Aerger.de kann eine wichtige Plattform werden, um Missstände aufzudecken und Verbesserungspotential zu erkennen.
Klar ist auch: Paketzusteller haben einen harten Job. Die Unternehmen müssen deshalb für gute Arbeitsbedingungen sorgen.“

Mit ergänzenden Fragen und Antworten rund um die Rechtslage wollen die Verbraucherschützer jedoch nicht nur ein Hilfspaket schnüren, sondern auch aufdecken, wo es aus Verbrauchersicht im Paketmarkt hakt. Eklatante Verstöße gegen geltendes Recht wollen die Verbraucherzentralen abmahnen und – wenn nötig – auf dem Klageweg verfolgen.

„Aus unseren Erkenntnissen formulieren wir nicht zuletzt verbraucherrechtliches und -politisches Verbesserungspotenzial“,

zeigt Schuldzinski die Strategieausrichtung des neuen Portals auf.

Praktische und rechtliche Tipps für den Umgang mit dem Paketversand runden das Informationspaket des Onlineportals ab. So ist hier zum Beispiel zu erfahren, wer bei Verlust oder Beschädigung eines Pakets haftet. Auch wird erklärt, was sich etwa hinter einem Garagenvertrag verbirgt.

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Quelle: verbraucherzentrale.nrw – Informationen rund um den Versand

Außerdem:

Auf der Beschwerde-Pinnwand können Erfahrungsberichte von Verbrauchern nachgelesen werden. Wer mit Hilfe des Filters den entsprechenden Paketdienst und/oder das Problem auswählt, wird schnell herausfinden können, ob das eigene Ärgernis schon im Portal geschildert ist.

Waren es im Februar 2016 rund 1.600 Beschwerden in den ersten neun Wochen, konnte man im August 2016 6.603 Beschwerden verzeichnen.

An erster Stelle steht hier unangefochten, dass die Sendung nicht ausgehändigt wurde, obwohl den ganzen Tag über jemand zu Hause war. Jeder Dritte ärgert sich über diesen nachlässigen Service.

An zweiter Stelle, dicht gefolgt davon, dass die Zustellungen nicht ordnungsgemäß abgelegt wurden (z.B. vor der Haustüre, im Treppenhaus, etc.) beschweren sich viele über zu lange Lieferzeiten, oder dass die Sendung einfach festhängt.

„Paketkunden haben ein Recht darauf, dass Lieferungen schnell und zuverlässig ankommen. DHL und andere Zustelldienste wie Hermes oder DPD müssen sicherstellen, dass die geltenden Regeln der Paketlieferung eingehalten werden. Hierzu gehört, dass zumindest ein ernsthafter Zustellversuch beim Empfänger unternommen wird und er anhand einer Benachrichtigungskarte und mittels elektronischer Sendeverfolgung verlässlich erfährt, wo sich sein Paket gerade befindet“,

fordert NRW-Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski mehr Kundenorientierung von den Paketdiensten ein.

Warum ist meine Beschwerde wichtig?

Sie tragen mit Ihren Erfahrungen dazu bei, Missstände im Zusammenhang mit Paketzustellungen aufzudecken.

Die Verbraucherzentrale wertet die Beschwerde aus, um gezielt Verbesserungen für Verbraucher einzufordern. Dazu legt sie die Sachverhaltsschilderung mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse und gegebenenfalls der Sendungsnummer dem betroffenen Paketdienstleister mit der Bitte um Stellungnahme innerhalb von 14 Tagen vor.

Unabhängig davon, ob er eine Stellungnahme abgibt, veröffentlichen wir nach Ablauf dieser Frist die Fallschilderung auf unserer Beschwerde-Pinnwand, selbstverständlich ohne Angaben zu Ihrer Person. Sofern die Verbraucherzentrale eine Stellungnahme erhält, veröffentlicht sie diese ebenfalls. Außerdem kommentiert die Verbraucherzentrale ausgewählte Beschwerden.

Bei gravierenden Verstößen geht sie mit Ihrem Einverständnis rechtlich gegen Paketdienstleister vor.

Zusätzlich gibt sie dem Paketdienstleister die Möglichkeit zur Stellungnahme, indem

Was passiert mit meinen Daten?

Um dem Paketdienstleister die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben, benötigt er Ihren Namen, Ihre Adresse und gegebenenfalls die Sendungsnummer. Ihre personenbezogenen Daten werden nicht veröffentlicht und – außer an den Paketdienstleister – nicht an Dritte weitergegeben.

Auf der offiziellen Facebook-Seite der Verbraucherzentrale NRW findet man noch mehr Informationen:

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Quelle: Verbraucherzentrale NRW: Paket Ärger, Paketweise Beschwerden, Unsere Tipps, Ihre Beschwerde, Bilanz Paket-Ärger

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