Fall Carolin G. – 25.000 Euro Belohnung ausgelobt

Wichtige Hinweise zum Fall Carolin G. können mit bis zu 25.000 Euro belohnt werden. Alle Infos und Hintergründe dazu finden Sie auf Mimikama

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Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat in Zusammenarbeit von privater Seite im Fall der getöteten 27-jährigen Joggerin nun eine Belohnung von insgesamt 25.000 Euro für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, ausgelobt.

Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat im Ermittlungsverfahren wegen des Tötungsdelikts zum Nachteil von Frau Carolin Gruber (Endingen) für Hinweise, die zur Ermittlung oder Ergreifung des Täters führen, nunmehr eine Belohnung von bis zu 6.000 EUR (in Worten sechstausend Euro) ausgesetzt.

Hinzu kommen Auslobungen von privater Seite. Von mehreren Personen wird die Gesamtsumme von bis zu 19.000 Euro ausgelobt.

Insgesamt sind in diesem Fall von der Staatsanwaltschaft und von privater Seite damit derzeit bis zu 25.000 Euro ausgelobt.

Alle Auslobungen beziehen sich auf Hinweise, die zur Ermittlung oder Ergreifung des jeweiligen Täters führen. Über Zuerkennung und Verteilung der Belohnungen wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnungen sind ausschließlich für Privatpersonen, nicht für Amtsträger, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt.

Staatsanwaltschaft und Polizei bedanken sich sehr für die überaus großzügige Unterstützung von privater Seite.

Trotz intensiver Arbeit der 40-köpfigen Sonderkommission „Erle“, auch am Wochenende, fehlt im Falle der getöteten 27-jährigen Frau aus Endingen eine konkrete Spur, welche die Ermittler entscheidend voranbringen könnte.

Unter den inzwischen etwa 570 Spuren und Hinweisen fehlt auch noch eine erfolgversprechende Mitteilung über den Verbleib des fehlenden Laufschuhs der getöteten Joggerin.

Die Untersuchungen des Spurenmaterials beim LKA Baden-Württemberg dauern an.

Hinweise bitte nach wie vor an die Sonderkommission „Erle“ unter Telefon 07641/582-114.

Quelle: Polizei Freiburg


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