Bestellbetrug: geknackter Briefkasten und Missbrauch der Postsendungen

Geknackte Briefkästen und verschwundene Pakete: Ein Einblick in den Bestellbetrug und wie Sie sich davor schützen können

Autor: Tom Wannenmacher

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Stellen Sie sich vor, Sie kommen nach Hause und stellen fest, dass Ihr Briefkasten aufgebrochen wurde. Auf den ersten Blick scheint es so, als ob jemand einfach Ihren Briefkasteninhalt durchwühlt hätte. Tatsächlich könnte dies jedoch das Endstadium eines komplexeren Bestellbetrugs sein. Bei diesem nutzen Kriminelle Ihre Adresse, um Ware zu bestellen und entwenden anschließend den Abholschein aus Ihrem Briefkasten, um das zugehörige Paket aus der Abholstation zu entnehmen. Allerdings, sollten Sie jemals in diese Situation kommen, keine Sorge: die nachfolgenden Rechnungen und Mahnungen fallen nicht in Ihre Verantwortung!

Aufdeckung des Betrugs

In vielen Fällen des Bestellbetrugs bemerken die Opfer diesen erst, wenn sie Pakete erhalten, die sie nie bestellt haben, oder wenn sie Rechnungen und Mahnungen für Bestellungen vorfinden, von denen sie nichts wissen. Die Täter haben es inzwischen aber auch vermehrt auf die Abholscheine abgesehen, die den Zugang zur jeweiligen Paketabholstation ermöglichen. Ein aufgebrochener Briefkasten ist oft das erste Indiz, dass etwas nicht in Ordnung ist. Meistens realisieren die Opfer erst mit Eintreffen der Rechnungen und Mahnungen, dass sie zum Ziel eines solchen Betrugs geworden sind. Hier erfahren Sie, was Sie tun können, wenn jemand in Ihrem Namen Waren bestellt hat.

Ablauf des Betrugs

Die Betrüger benutzen die Adressen Unbeteiligter, um Online-Bestellungen aufzugeben. Sie wählen die Option „Kauf auf Rechnung“, so dass sie nichts im Voraus bezahlen müssen. Sobald die Ware versandt wird, erhalten die Täter Benachrichtigungen an ihre eigenen E-Mail-Adressen. Sie wissen daher genau, wann ein Paket ankommt und ob es in einer Abholstation hinterlegt wurde. Nachdem das Paket in der Abholstation abgelegt wurde, knacken die Betrüger den Briefkasten des Opfers, entnehmen den Abholschein und holen das Paket ab. Der Betrug ist an diesem Punkt für die Täter erfolgreich abgeschlossen.

Zunächst bemerken die Opfer nur den aufgebrochenen Briefkasten. Später trudeln dann Rechnungen von den Online-Shops ein, die davon ausgehen, dass das Opfer die Ware bestellt und noch nicht bezahlt hat.

Die Verantwortung der Opfer

Wenn Sie Opfer eines solchen Betrugs werden, sind Sie nicht verpflichtet, die offenen Rechnungen zu begleichen. Dennoch ist es wichtig, die betroffenen Online-Shops über den Betrug zu informieren, so dass sie die offenen Forderungen einstellen können. Manche Shops akzeptieren eine einfache Erklärung, während andere eine eidesstattliche Erklärung oder eine polizeiliche Anzeige verlangen.

Wie man sich schützen kann

Einige Opfer werden wiederholt zum Ziel von Bestellbetrug. Die Unternehmen oder Zahlungsdienstleister könnten bei jeder betrügerischen Bestellung eine erneute Anzeige verlangen, um die Forderungen einzustellen. Das kann für die Opfer sehr zeitaufwendig sein. In solchen Fällen empfehlen wir, eine allgemein gehaltene Anzeige gegen Unbekannt wegen wiederholten Bestellbetrugs zu erstatten. Bei zukünftigen betrügerischen Bestellungen kann diese Anzeige den Unternehmen vorgelegt werden und sollte zur Einstellung der Forderungen führen.

Quelle: Watchlist-Internet
Lesen Sie auch bei der Verbraucherzentrale: Was tun, wenn Kriminelle in Ihrem Namen einkaufen?


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