Die Behauptung

Ein viraler Beleg über eine 1.928 Euro Barauszahlung vom Landratsamt Eichstätt löste Diskussionen aus.

Unser Fazit

Tatsächlich handelt es sich um eine legitime Sozialleistung für die Erstausstattung mit Bekleidung bzw. Bildung und Teilhabe. In diesem Fall betrifft die Auszahlung mehrere Personen, wodurch die Summe von 1.928 Euro zustande kam.

In den sozialen Medien verbreitete sich kürzlich ein Foto eines Belegs, auf dem eine Barauszahlung in Höhe von 1.928 Euro vom Landratsamt Eichstätt bestätigt wurde. Der Verwendungszweck wurde mit „BUT 1. HJ + Erstausstattung Bekleidung“ betitelt. Dies löste zahlreiche Diskussionen aus.

Die öffentliche Meinung spaltete sich, und einige äußerten Neid und Unverständnis über diese scheinbar großzügige Zahlung an Asylbewerber. Der Vorwurf, dass „wir Deutschen nichts bekommen“, wurde oft in den Kommentaren gelesen. „Me first“ scheint oftmals höchste Priorität zu haben, Verständnis für die Situationen anderer fehlt immer öfter. Um Datenschutz wird sich nicht gekümmert, der Beleg wird mit vollem Namen des Empfängers verbreitet. Und wie so oft in den sozialen Medien wurden auch die Hintergründe nicht hinterfragt.

Auszahlbeleg / Screenshot Facebook
Auszahlbeleg / Screenshot Facebook

Wir haben uns auf die Suche nach den Fakten gemacht und sind auf Antworten gestoßen. Das Landratsamt Eichstätt hat uns innerhalb weniger Stunden geantwortet und klargestellt, was es mit dieser Barauszahlung auf sich hat.

Die Echtheit des Belegs „BUT 1. HJ + Erstausstattung Bekleidung“

Die Frage nach der Authentizität des Belegs ist durchaus berechtigt. Gerade in Zeiten von gefälschten Nachrichten und Manipulationen von Informationen im Internet ist Skepsis angebracht.

Das Landratsamt Eichstätt hat jedoch bestätigt, dass der Beleg echt ist. Die Behörde begrüßte unser Interesse an einer Klarstellung und stellte uns Informationen zur Verfügung, um die Situation besser zu verstehen.

Bedingungen für Sozialleistungen

Bei dieser Barauszahlung handelt es sich – wie auf dem Beleg zu lesen ist – um eine Unterstützung für „BUT 1. HJ“ (Bildung und Teilhabe) und „Erstausstattung Bekleidung“. Dies ist eine Form der sozialen Sicherung und Integration, die in bestimmten Fällen gewährt wird.

Das Landratsamt Eichstätt hat uns im Mail ein PDF „Leistungen zur sozialen Sicherung und Integration“ übermittelt.

Screenshot: Ausschnitt aus dem PDF
Screenshot: Ausschnitt aus dem PDF

Demnach können in besonderen Lebenslagen einmalige Leistungen an Anspruchsberechtigte gewährt werden. Ein solcher Fall liegt vor, wenn Asylsuchende nach ihrer Einreise in das Bundesgebiet fluchtbedingt nicht über eine Grundausstattung an Kleidung verfügen und dieser Bedarf nicht durch Kleiderkammern oder ähnliche karitative Einrichtungen gedeckt werden kann.

Beträge für BUT (Bildung und Teilhabe) machen aktuell im ersten Schulhalbjahr 116 Euro und im zweiten Schulhalbjahr 58 Euro pro Kind aus.
Die Beträge für die Erstausstattung mit Bekleidung sind wie folgt festgelegt:

  • Personen bis 6 Jahre: 230 Euro
  • Personen von 7 bis 13 Jahren: 255 Euro
  • Personen ab 14 Jahren: 280 Euro

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Beträge nicht an einzelne Personen ausgezahlt werden, sondern an den Haushaltsvorstand einer Familie. Dies bedeutet, dass die Gesamtsumme für eine Familie an eine einzige Person innerhalb der Familie geht, die als Haushaltsvorstand fungiert – so auch in diesem Fall.

Der Beleg, der nun online kursiert, weist eine Summe von 1.928 Euro auf. Dementsprechend handelt es sich hier um eine Auszahlung für mehrere Personen, wie uns auch das Landratsamt Eichstätt bestätigte:

Screenshot: Auszug aus der E-Mail des Landratsamts Eichstätt
Screenshot: Auszug aus der E-Mail des Landratsamts Eichstätt

Fehlinformationen und Vorurteile

Die Diskussionen in den sozialen Medien wurden oft von Vorwürfen, Anklagen und Hetze gegen Asylbewerber begleitet. Die Verbreitung des Belegs ohne Kontext führte zu Missverständnissen und Vorurteilen. Es ist wichtig zu betonen, dass Sozialleistungen für Asylbewerber in Deutschland klaren gesetzlichen Regelungen unterliegen und nicht willkürlich vergeben werden.

Fazit

Durch die Verbreitung von Informationen in sozialen Medien können sich Fehlinformationen und Vorurteile schnell verbreiten. Im Fall der Barauszahlung von 1.928 Euro durch das Landratsamt Eichstätt handelt es sich um eine legitime Sozialleistung für die Erstausstattung von Asylbewerbern mit Kleidung. Es ist wichtig, die Hintergründe zu verstehen, bevor man sich an Diskussionen beteiligt oder Vorurteile hegt.

Anstatt sofort zu urteilen, sollten wir alle einen Schritt zurücktreten und versuchen, die Fakten zu prüfen und zu verstehen. Die öffentliche Meinung sollte sich auf sachliche Informationen stützen, um eine fundierte Diskussion zu ermöglichen.

In einer Zeit, in der Fehlinformationen und Vorurteile weit verbreitet sind, ist es unsere Verantwortung, uns über die Fakten zu informieren und einen respektvollen und sachlichen Dialog zu fördern. Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, hinter die Schlagzeilen zu blicken und nach der Wahrheit zu suchen.

Wenn Sie mehr über aktuelle Themen und Faktenchecks informiert bleiben möchten, melden Sie sich für den Mimikama-Newsletter an und erkunden Sie unser Medienbildungsangebot.

Das könnte auch interessieren:

Zuckerfest: Keine Extrazahlungen für religiöse Feiertage
Weltkriegs-Rechnungen: Geheime Vorhersagen oder bloße Zahlenspiele?
Trotz Bemühungen: Stehen wir im Zeitalter der Dummheit?

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)