Die Behauptung

Das Kanzleramt in Deutschland muss Protokolle des Corona-Expertenrats offenlegen, insbesondere hinsichtlich der Wirksamkeit der Impfstoffe, was die Aufarbeitung der Corona-Pandemie vorantreibt.

Unser Fazit

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass das Kanzleramt die Protokolle des Corona-Expertenrats offenlegen muss. Dies betrifft vor allem Diskussionen über die Wirksamkeit der Impfstoffe, die bisher nicht öffentlich bekannt waren.

Das Urteil vom 23.05.2024 des Verwaltungsgerichts Berlin sorgt für Aufsehen: Das Kanzleramt muss Protokolle des Corona-Expertenrats offenlegen.

Diese Entscheidung könnte Licht in die damals geführten Diskussionen über die Wirksamkeit der Impfstoffe bringen. Was hat der Expertenrat wirklich über Impfstoffe wie AstraZeneca gesagt? Diese Transparenz ist ein wichtiger Schritt zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie.

Mehrere Medien berichten, dass das Kanzleramt aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts Berlin gezwungen ist, Protokolle des Corona-Expertenrats offenzulegen. Diese Protokolle sollen Aufschluss darüber geben, wie Experten über die Wirksamkeit der Impfstoffe, einschließlich AstraZeneca, diskutiert haben. Eine verbreitete Behauptung ist, dass es in diesen Diskussionen möglicherweise Zweifel an der Wirksamkeit bestimmter Impfstoffe gab.

Bewertung

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ist wegweisend und könnte für mehr Transparenz in der Corona-Politik sorgen. Die Offenlegung der Protokolle könnte zeigen, ob es innerhalb des Expertenrats wirklich Zweifel an der Wirksamkeit bestimmter Impfstoffe gab und wie diese diskutiert wurden. Dies ist besonders relevant, da es immer noch Unsicherheiten und Misstrauen in der Bevölkerung bezüglich der Impfstoffe gibt.

Fakten

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass das Kanzleramt Protokolle des Corona-Expertenrats offenlegen muss. Diese Protokolle enthalten Diskussionen über die Wirksamkeit der Impfstoffe. Der Kläger, ein Arzt aus Frankfurt, hatte Zugang zu diesen Protokollen gefordert, um mehr Transparenz zu schaffen. Der Gerichtssprecher bestätigte gegenüber ZDFheute, dass das Kanzleramt alle relevanten Informationen, insbesondere zu den Impfstoffen, offenlegen muss. Schwärzungen in diesen Passagen sind aufzuheben.

Der Corona-Expertenrat, der die Bundesregierung von Dezember 2021 bis April 2023 beriet, bestand aus führenden Virologen und Wissenschaftlern, darunter Christian Drosten und Hendrik Streeck. Ihre Einschätzungen und Empfehlungen spielten eine entscheidende Rolle bei der Pandemiebekämpfung.

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Weitere Informationen

Der Inhalt der Protokolle ist bisher unbekannt, und es ist unklar, ob Zweifel an der Wirksamkeit bestimmter Impfstoffe, wie AstraZeneca, geäußert wurden. Das Gericht hat die Klage hinsichtlich der Beratungen über Deutschlands Verhältnis zu China jedoch abgewiesen, um internationale Beziehungen nicht zu gefährden. Auch das Robert Koch-Institut (RKI) musste zuletzt Protokolle aus der Corona-Zeit veröffentlichen, allerdings waren viele Stellen geschwärzt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach versprach, für maximale Transparenz zu sorgen und die Entschwärzung voranzutreiben.

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Quelle: ZDF

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