Immer wieder verschleiern Kriminelle die wahre Herkunft eines eingehenden Anrufs, indem im Telefondisplay eine gefälschte Rufnummer angezeigt wird. Ab 1. Dezember 2022 sind Kundinnen und Kunden endlich besser davor geschützt, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen nun technisch sicherstellen, dass

  • Anrufe abgebrochen werden, bei denen Rufnummer der Notrufe 110 und 112, hochpreisige Rufnummern (0)900, (0)137 und Nummern für Auskunfts- und Kurzwahldienste fälschlicherweise angezeigt werden sowie
  • bei Anrufen aus ausländischen Netzen keine deutschen Rufnummern als Absenderinformation angezeigt werden. Die Nummernanzeige muss in solchen Fällen unterdrückt werden. Hiervon ausgenommen sind Mobilfunkrufnummern im internationalen Roaming.

Identitätstäuschung durch Call-ID-Spoofing

Durch das Aufsetzen gefälschter Rufnummern werden Verbraucherinnen und Verbraucher vielfach über die Identität der Anrufenden getäuscht. Zum Teil haben diese Anrufe einen kriminellen Hintergrund.
Der ganz überwiegende Anteil an Anrufen mit manipulierten Rufnummern hat seinen Ursprung in ausländischen Netzen oder wird über ausländische Netze nach Deutschland geroutet. Die neuen technischen Schutzmechanismen haben das Ziel, dass man sich bei Erhalt eines Anrufs von einer deutschen Rufnummer darauf verlassen kann, dass der Anruf vom berechtigten Nummerninhaber erfolgt.

Zukünftig mehr Anrufe mit unterdrückter Nummer

Als Folge der Anonymisierungspflicht wird es verstärkt Anrufe mit unterdrückter Rufnummer geben. Hier ist zu beachten, dass nicht alle Anrufe mit unterdrückter Rufnummer unseriös sind. Anrufende können sich auch aus berechtigten Gründen für eine Rufnummernunterdrückung entscheiden. Die Bundesnetzagentur rät allgemein dazu, sich der Identität der Anrufenden zu vergewissern.

Quelle: Bundesnetzagentur

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