Besserer Schutz vor Manipulation von Rufnummern ab 1. Dezember

Besserer Schutz vor gefälschten Rufnummern ab 1. Dezember 2022. Mimikama informiert über neue Regelungen der Bundesnetzagentur für mehr Sicherheit

📖Woran erkennt man Fake News zuverlässig? Antworten finden Sie im Leitfaden Fake News erkennen.
Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Immer wieder verschleiern Kriminelle die wahre Herkunft eines eingehenden Anrufs, indem im Telefondisplay eine gefälschte Rufnummer angezeigt wird. Ab 1. Dezember 2022 sind Kundinnen und Kunden endlich besser davor geschützt, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen nun technisch sicherstellen, dass

  • Anrufe abgebrochen werden, bei denen Rufnummer der Notrufe 110 und 112, hochpreisige Rufnummern (0)900, (0)137 und Nummern für Auskunfts- und Kurzwahldienste fälschlicherweise angezeigt werden sowie
  • bei Anrufen aus ausländischen Netzen keine deutschen Rufnummern als Absenderinformation angezeigt werden. Die Nummernanzeige muss in solchen Fällen unterdrückt werden. Hiervon ausgenommen sind Mobilfunkrufnummern im internationalen Roaming.

Identitätstäuschung durch Call-ID-Spoofing

Durch das Aufsetzen gefälschter Rufnummern werden Verbraucherinnen und Verbraucher vielfach über die Identität der Anrufenden getäuscht. Zum Teil haben diese Anrufe einen kriminellen Hintergrund.
Der ganz überwiegende Anteil an Anrufen mit manipulierten Rufnummern hat seinen Ursprung in ausländischen Netzen oder wird über ausländische Netze nach Deutschland geroutet. Die neuen technischen Schutzmechanismen haben das Ziel, dass man sich bei Erhalt eines Anrufs von einer deutschen Rufnummer darauf verlassen kann, dass der Anruf vom berechtigten Nummerninhaber erfolgt.

Zukünftig mehr Anrufe mit unterdrückter Nummer

Als Folge der Anonymisierungspflicht wird es verstärkt Anrufe mit unterdrückter Rufnummer geben. Hier ist zu beachten, dass nicht alle Anrufe mit unterdrückter Rufnummer unseriös sind. Anrufende können sich auch aus berechtigten Gründen für eine Rufnummernunterdrückung entscheiden. Die Bundesnetzagentur rät allgemein dazu, sich der Identität der Anrufenden zu vergewissern.

Quelle: Bundesnetzagentur

Lesen Sie auch unsere Faktenchecks zu:
Nein, keine Wasserwerfer-Bilder aus Beijing
Ex-Pornostar Sasha Grey macht Werbung für die russische Armee?
Ukrainer in Katar verhaftet – Wurden Nazi-Symbole verbreitet? (Faktencheck)
Video zeigt nicht Dr. Thomas Jendges, sondern Dr. Guido C. Hofmann!


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)