Die Verbraucherzentrale erhält viele Beschwerden über lästige Anrufe von Telefon- oder Internetanbietern, Zeitschriftenverlagen, Energieversorgern, Banken oder Versicherungen. Solche Anrufe können ärgerliche Folgen haben: Betroffene erhalten anschließend Rechnungen oder es wird Geld vom Konto abgebucht. Häufig werden auch persönliche Daten abgefragt und weitergegeben, was noch mehr unerwünschte Anrufe von anderen Anbietern nach sich zieht.

Betrüger mit unerwünschter Telefonwerbung

Zwar ist Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung rechtswidrig, aber Betrüger schert das wenig und telefonisch untergeschobene Verträge können trotzdem wirksam sein. Ausnahmen gelten für Strom- und Gaslieferungsverträge sowie für Telekommunikations- und Gewinnspielverträge. Diese können nicht per Anruf abgeschlossen werden und müssen schriftlich bestätigt werden.

Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale geben Tipps, wie man sich vor unerlaubten Anrufen und untergeschobenen Verträgen schützen kann:

  • Bei unerwünschten Anrufen sollte nach dem Namen des Anrufers, des Unternehmens und am besten auch nach einer Rückrufnummer und der Geschäftsadresse gefragt werden.
  • Auch der Grund des Anrufes sollte erfragt werden.
  • Betroffene sollten deutlich darauf hinweisen, dass sie künftig nicht mehr angerufen werden möchten und sämtliche Daten gelöscht werden sollen.
  • Im Zweifelsfall muss das Unternehmen nachweisen, dass der Kunde den Vertrag über die Dienstleistung abgeschlossen hat.

Vertrag kann u.U. widerrufen werden

Wer einen Abo-Vertrag am Telefon, an der Haustür, auf der Straße oder im Internet abgeschlossen hat, kann diesen innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen. Ist der Vertrag unwissentlich zustande gekommen und der Anbieter hat nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert, kann das Abo auch länger widerrufen werden. Die Frist beträgt dann ein Jahr und 14 Tage. In anderen Fällen gilt die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist.

Die Verbraucherzentrale stellt auf ihrer Internetseite einen kostenlosen Musterbrief für den Widerruf bereit.

Weitere Informationen zum Thema bieten die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt unter folgenden Links:

Quelle:

Presseportal

Schon gelesen?
Achtung: Volksbank-Phishing zu Aktualisierung von VR-SecureGo
Warnung „Bundesfinanzverwaltung“ ruft nicht unaufgefordert an
Informationssicherheit für Großeltern


Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat und du die Bedeutung fundierter Informationen schätzt, werde Teil des exklusiven Mimikama Clubs! Unterstütze unsere Arbeit und hilf uns, Aufklärung zu fördern und Falschinformationen zu bekämpfen. Als Club-Mitglied erhältst du:

📬 Wöchentlichen Sonder-Newsletter: Erhalte exklusive Inhalte direkt in dein Postfach.
🎥 Exklusives Video* „Faktenchecker-Grundkurs“: Lerne von Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und bekämpfst.
📅 Frühzeitiger Zugriff auf tiefgehende Artikel und Faktenchecks: Sei immer einen Schritt voraus.
📄 Bonus-Artikel, nur für dich: Entdecke Inhalte, die du sonst nirgendwo findest.
📝 Teilnahme an Webinaren und Workshops: Sei live dabei oder sieh dir die Aufzeichnungen an.
✔️ Qualitativer Austausch: Diskutiere sicher in unserer Kommentarfunktion ohne Trolle und Bots.

Mach mit und werde Teil einer Community, die für Wahrheit und Klarheit steht. Gemeinsam können wir die Welt ein bisschen besser machen!

* In diesem besonderen Kurs vermittelt dir Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und effektiv bekämpfst. Nach Abschluss des Videos hast du die Möglichkeit, dich unserem Rechercheteam anzuschließen und aktiv an der Aufklärung mitzuwirken – eine Chance, die ausschließlich unseren Club-Mitgliedern vorbehalten ist!


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)