Tricks gegen den Enkeltrick

Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt vor vielfältigen Betrugsmaschen wie dem „Enkeltrick“ durch das Erlangen persönlicher Daten und gibt Tipps zur Vorsorge, wie z.B. das Setzen von Überweisungslimits und Vermeidung von Auslandsüberweisungen.

Autor: Nick L.

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Enkeltrick, falsche Beamte oder Bankangestellte

Kriminelle, die im Besitz persönlicher Daten sind, versuchen immer wieder, hierdurch an das Geld von Verbraucher:innen zu gelangen. Die Methoden sind simpel bis schockierend: Sie bitten als angebliche Bank oder Post per Mail um weitere Daten, um Geld direkt abgreifen zu können oder geben sich als Kinder oder Enkel aus, die dringend Geld benötigen. Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erklärt, welche Maßnahmen Verbraucher:innen ergreifen können, um sich zu schützen.

Betrug am Telefon: Verbraucherin zahlt für angebliche Notoperation

Stimmengewirr, Sirenen und ein weinendes Kind im Hintergrund: diese Geräuschkulisse bot sich einer Brandenburger Verbraucherin am Telefon, als jemand ihr berichtete, ihr Sohn habe einen Unfall gehabt. Kurze Zeit später rief dieselbe Person an und bat um Geld für eine Notoperation. Die Betroffene, schockiert und in großer Sorge, bezahlte. Und erkannte kurze Zeit später, einer Masche zum Opfer gefallen zu sein.

„Grundlage solcher Taten ist oft sogenanntes Phishing oder die Nutzung bereits anderswo abgegriffener Daten“, erklärt Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der VZB. Kriminelle bringen Verbraucher:innen beispielsweise per E-Mail oder im Internet dazu, ihre persönlichen Daten, wie die Telefonnummer anzugeben. Sie versuchen dann auf direktem Weg entweder, Verbraucher:innen zu Zahlungen zu bewegen oder an Bankdaten zu kommen, um Gelder selbst überweisen zu können.

Limits einsetzen

„Wer einen möglichen Schaden von vornherein begrenzen will, kann mit seiner Bank ein an seine aktuellen Bedürfnisse angepasstes tägliches Überweisungslimit vereinbaren“, rät Schaarschmidt. Dieses könnte z.B. deutlich unterhalb von 1.000 Euro liegen. Etwa bestehende Daueraufträge oder vorher beauftragte Terminüberweisungen zählen nicht mit. Spätere Änderungen sind möglich. „Zumindest, wenn das Konto noch nicht komplett in den Händen von Kriminellen ist, lässt sich so der Schadenbegrenzen“, erklärt der Experte.

Denn Limitanhebungen dauern bei einigen Banken länger. Dadurch könnten Betroffene etwas Zeit gewinnen, um das Konto zu sperren und so vielleicht höhere Verfügungen verhindern. 
Der Dispo und das Kreditkartenlimit sind ebenfalls auf den tatsächlichen Bedarf einstellbar. Auch, wer plötzlich mehrere Tausend Euro an vermeintliche Enkel oder Kinder überweisen soll, wird so noch einmal zum Nachdenken gebracht, ob es sich um eine betrügerische Masche handeln könnte. 

Auslandsüberweisungen vermeiden

Grundsätzlich sollten bei Betroffenen alle Alarmglocken schrillen, wenn die IBAN, an die sie überweisen sollen, nicht mit DE beginnt, sondern mit einer ausländischen Kennung, wie AT für Österreich (oder umgekehrt – für diejenigen, die in Österreich leben), CH für die Schweiz oder GB für das Vereinigte Königreich. Oft finden sich auch GR, RO oder EE als Länderkennungen in der IBAN für betrügerische Überweisungen. Mit Blick darauf können Betroffene auch im Falle einer selbst vorzunehmenden Überweisung diese noch rechtzeitig abbrechen.

Zudem rät der Experte: „Auch das Überweisen kurzfristig nicht benötigter Guthaben auf ein Tagesgeldkonto bei einer anderen Bank kann helfen, etwaige Schäden so gering wie möglich zu halten.“

Vorsicht bei unerwarteten Anrufen und Mails

Beliebte Methoden zum Abgreifen von Daten sind Anrufe oder Mails, die vorgeben, von der Bank oder einem bekannten Unternehmen zu stammen. Als Faustregel lässt sich hier sagen, dass Banken ihre Kund:innen nicht unaufgefordert anrufen oder Mails zu technischen Umstellungen senden.

„Wer unsicher ist, ob ein Anruf oder eine Mail tatsächlich ausnahmsweise von einem bestimmten Unternehmen stammt, kontaktiert am besten unter einer bereits abgespeicherten oder an anderer Stelle gefundenen Nummer das Unternehmen und hakt nach“, so Schaarschmidt.

Kaum Chancen auf Rückholen des Geldes

Die Rückholung von Überweisungen ist nach aktuellem Recht fast unmöglich, wenn Verbraucher:innen die Überweisung bereits ausgeführt haben. Zwar sind Banken verpflichtet, Kund:innen alle Informationen zur Verfügung zu stellen und nach Möglichkeit zu versuchen, überwiesenes Geld zurückzuholen. Letzteres scheitert jedoch meist daran, dass die Weiterüberweisung oder Kontoleerung durch Kriminelle im schlechtesten Fall noch am selben Tag erfolgt.

Tipps dazu, wie Verbraucher:innen eine Phishing-Mail erkennen können, hat die Verbraucherzentrale hier zusammengestellt. 

Quelle:

Verbraucherzentrale BB

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