Die Behauptung

Der Bericht einer TÜV-Untersuchung soll zeigen, dass ukrainische Flüchtlinge in Deutschland kostenlose TÜV-Untersuchungen erhalten, was in den sozialen Medien für Empörung sorgt.

Unser Fazit

Der TÜV führt gebührenfreie Untersuchungen durch, um die Verkehrssicherheit der ukrainischen Fahrzeuge sicherzustellen und Solidarität mit den Flüchtlingen in der aktuellen Krisensituation zu zeigen.

Stellen Sie sich vor, Sie sind vor einem Krieg in Ihrer Heimat mit dem Auto nach Deutschland geflüchtet. Und nun werden Sie in sozialen Medien darum beneidet, für eine TÜV-Untersuchung Ihres Autos nichts bezahlen zu müssen.

„Technische Untersuchung für ukrainische Fahrzeuge“

Ein Bericht einer „technischen Untersuchung für ukrainische Fahrzeuge“ kursiert derzeit in sozialen Medien.

Screenshot Facebook-Beitrag mit angehängtem Prüfbericht
Screenshot Facebook-Beitrag mit angehängtem Prüfbericht

Woran sich viele Nutzer empören, ist die Gebühr von 0,00 Euro für diese Untersuchung: „Das ist eine Schande“, „Und ich durfte letzte Woche 148 Euro dafür hinlegen“, „Man kann gar nicht soviel Essen wie man Kotzen muss“, „Das ist doch ein Dreck solangsam hab ich die schnauze voll von den Pack…“ (sic!) und ähnliche Kommentare sind hier zu lesen.

Nochmals zur Erinnerung: Stellen Sie sich vor, Sie sind vor einem Krieg in Ihrem Land geflüchtet. Nun erfahren Sie, dass Ihr Auto erhebliche Mängel vorweist, was die Verkehrssicherheit angeht. Und das scheint für einige Nutzer wohl Grund genug zu sein, um Stimmung gegen ukrainische Flüchtlinge zu machen, da diese scheinbar ein TÜV-Gutachten in Deutschland kostenlos erhalten.

Was ist dran an der 0,00 Euro-TÜV Gebühr für ukrainische Fahrzeuge?

Ukrainische Flüchtende haben aufgrund des Flüchtlingsstatus keine Möglichkeit, Ihr Fahrzeug umzumelden. Die Verkehrssicherheit der Autos soll allerdings sichergestellt sein. So ist eine TÜV-Überprüfung notwendig.

Ob hierfür tatsächlich keine Kosten in Rechnung gestellt werden, haben wir direkt beim TÜV Süd erfragt. Hier haben wir eine aufschlussreiche Antwort und viele weitere wichtige Informationen zum Verständnis der Abläufe erhalten:

„Die Authentizität des Prüfberichts über eine technische Untersuchung an einem ukrainischen Fahrzeug kann ich bestätigen. Es handelt sich dabei nicht um eine Hauptuntersuchung, wie sie an in Deutschland angemeldeten Fahrzeugen durchgeführt werden muss, sondern um eine freiwirtschaftliche Dienstleistung. Die Untersuchung beschränkt sich ausschließlich auf die Verkehrssicherheit, also Baugruppen wie Lenkung, Bremse, Licht. Etwaige festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beheben, die Kosten dafür trägt der Halter. Ohne den Nachweis der Verkehrssicherheit erteilen die Behörden keine Ausnahmegenehmigung zum weiteren Betrieb in Deutschland. Die genannte Laufleistung und die gezeigten Mängel können möglich sein.

Viele ukrainische Staatsbürger waren gezwungen, mit ihrem Kraftfahrzeug ihr Land zu verlassen, um u.a. in Deutschland Schutz zu suchen. Eine Ummeldung der Fahrzeuge kann in der Regel auf Grund des Flüchtlingsstatus nicht erfolgen. Daher werden die Fahrzeuge entgegen den Regelungen des § 20 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht nur vorübergehend betrieben, sondern es begründet sich ein regelmäßiger Standort des Fahrzeugs.

Aufgrund einer kürzlich getroffenen Festlegung des Bund-Länder-Fachausschusses im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) wurde nun die weitere Verfahrensweise festgelegt. Demnach wird der aufenthaltsrechtliche Schutzstatus für die ukrainischen Flüchtlinge bis einschließlich März 2024 verlängert. Deshalb werden nun die Flüchtenden durch die zuständigen Ämter angeschrieben, eine Ausnahme von den Vorgaben des § 20 Abs.6 FZV zu beantragen. Dazu müssen die Antragstellenden eine Untersuchung nach § 20 Abs. 3 FZV vorlegen, aus der hervorgeht, dass das Fahrzeug betriebs- und verkehrssicher ist.

Im Sinne der Verkehrssicherheit haben die Geschäftsführer der Mitglieder des TÜV-Verbandes sowohl im Mai 2022 als auch im Juni 2023 entschieden, diese Untersuchung entgelt- bzw. gebührenfrei durchzuführen. Damit soll gegenüber allen ukrainischen Staatsbürgern die volle Solidarität der Überwachungsinstitutionen in dieser Krisensituation zum Ausdruck gebracht werden.“

Erklärung der TÜV Süd AG

§ 20 FZV – Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland

Der § 20 FZV regelt die Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr.

  • Abs. 3: Ausländische Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland nur teilnehmen, wenn sie betriebs- und verkehrssicher sind.
  • Abs. 6: Als vorübergehend im Sinne des Absatzes 1 gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr. Die Frist beginnt
    • bei Zulassungsbescheinigungen mit dem Tag des Grenzübertritts und
    • bei internationalen Zulassungsscheinen nach dem Internationalen Abkommen vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr mit dem Ausstellungstag.

In der Ukraine zugelassene Pkw, die bereits seit einem Jahr in Deutschland verkehren, können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin mit ihrem ukrainischen Kennzeichen bzw. ihrer ukrainischen Zulassung in Deutschland fahren. Dazu benötigen die ukrainischen Halter eine Ausnahmegenehmigung der für ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde.

Nach Ablauf der Ausnahmegenehmigung (spätestens nach dem 31.03.2024) oder wenn die Ausnahmemöglichkeit nicht oder nicht mehr in Anspruch genommen werden soll, ist eine Umschreibung des ukrainischen Fahrzeugs auf ein deutsches Kennzeichen erforderlich.

Fazit

MIMIKAMA
Kostenlose TÜV-Untersuchung für ukrainische Autos?

Der TÜV-Untersuchungsbericht ist echt. Eine verpflichtende TÜV-Untersuchung für ukrainische Fahrzeuge ergibt sich aus einer Ausnahme der Vorgaben des § 20 Abs.6 FZV, die eine Überprüfung der Betriebs- und Verkehrssicherheit voraussetzt. Der TÜV hat im Mai 2022 und Juni 2023 entschieden, dass diese Untersuchung gebührenfrei durchgeführt wird.

Dieser Artikel wurde durch die vereinte Kraft unserer Community-Power im Mimikama-Forum realisiert! Ein herzliches Dankeschön an alle beteiligten Mimikamas. Wie wir zu diesen Erkenntnissen gelangt sind und den gesamten Recherche-Prozess können Sie hier nachvollziehen.

Quelle:

BMDV – Information Teil B für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die mit ihrem Fahrzeug länger als ein Jahr in Deutschland verkehren, § 20 FZV – Verkehrsportal, Landesamt für Straßenbau und Verkehr MV, Landesregierung NRW

Das könnte auch interessieren:
Der Clip, der Deutschland täuschte: Gewaltvideo nicht aus Würzburg!
Der wahre Grund hinter Resnikows Yacht-Foto
Das versteckte Echo der sozialen Medien


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


FAKE NEWS BEKÄMPFEN! Unterstützen Sie Mimikama, um gemeinsam gegen Fake News vorzugehen und die Demokratie zu stärken. Helfen Sie mit, Fake News zu stoppen!

INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE

Mehr von Mimikama