Vorsicht vor Fake-Mails im Namen der Polizei
Gefälschte E-Mails, die angeblich von Polizeibehörden stammen, landen immer wieder in Postfächern von Nutzer:innen. Diese betrügerischen Schreiben stammen jedoch von Kriminellen.
Die Verfasser geben vor, dass die betrügerischen E-Mails von Ermittlungsbehörden stammen, und verwenden häufig bekannte Polizei-Logos. In aktuellen Versionen werden Logos der Landespolizeidirektion Wien und Interpol genutzt. Manche Mails weisen sogar einen QR-Code auf und weisen Ansprechpersonen auf. – Es handelt sich jedoch um Fälschungen.
Phishing-Versuch und Vorsichtsmaßnahmen
Das Bundeskriminalamt geht davon aus, dass es sich bei diesen E-Mails um Phishing-Versuche handelt, die darauf abzielen, persönliche (Finanz-)Daten preiszugeben oder finanziellen Schaden anzurichten. Es wird dringend davon abgeraten, auf etwaige Forderungen einzugehen, selbst wenn mit (falschen) polizeilichen Maßnahmen gedroht wird. Ist man in die Falle getappt, sollte man eine Anzeige bei der nächsten Polizeiinspektion erstatten.
Gefahr von Schadsoftware und Schutzmaßnahmen
Jeder Link oder Anhang in solchen E-Mails kann potenziell Schadsoftware enthalten. Daher sollten diese weder geöffnet noch gefolgt werden. Es wird empfohlen, solche E-Mails dauerhaft zu löschen.
Die Absenderadressen sind gefälscht und ändern sich regelmäßig. Behörden verwenden keine GMX- oder anderweitige FreeMail-Adressen!
Empfohlene Vorgehensweise der Kriminalprävention
- Nicht auf solche E-Mails reagieren! Weder die Polizei noch seriöse Unternehmen oder Institutionen fordern sensible Informationen per E-Mail an.
- Vorsicht bei E-Mail-Anhängen: Auf keinen Fall öffnen, da sich darin oft Schadprogramme verbergen.
- Erhaltene Schreiben sorgfältig prüfen und keine persönlichen Daten bekanntgeben, nicht antworten und keine Forderungen akzeptieren.
- Zur sicheren Nutzung von E-Mail-Konten werden komplexe Passwörter empfohlen (mindestens 9 Zeichen, Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen) sowie regelmäßige Passwortänderungen.
- Regelmäßige Virenscans durchführen und Passwörter ändern, um sich bestmöglich zu schützen.
- Eine Sachverhaltsfeststellung und gegebenenfalls eine Anzeige können bei einer Polizeiinspektion erfolgen. Eine Anzeigeerstattung ist jedoch nicht verpflichtend.
Quelle:
Bundeskriminalamt
Das könnte auch interessieren:
Bundeskriminalamt: Betrüger tarnen sich als BKA und versenden gefälschte E-Mails
Österreich: Vorsicht vor betrügerischer Reisepass-SMS!
Hilfe, mein Profil wurde gehackt! Wie man sein Social-Media-Konto zurückbekommt!
Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstand durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)
Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum
INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE