Crailsheim – Nachdem bereits in Ellwangen zwei Fälle bekannt sind, bei welchem falsche Polizeibeamte hohe Geldbeträge erbeuteten, gibt es auch in Crailsheim einen solchen Fall.

Eine 79-jährige Geschädigte wurde bereits am 24.04.2017 von einem unbekannten Mann angerufen, der sich als Polizeibeamter ausgab. Der Anrufer warnte vor einem möglichen Einbruch. Außerdem teilte er mit, dass das Geld der 79-Jährigen auch auf der Bank nicht mehr sicher sei, da es dort einen Informanten gäbe.

Die Geschädigte wurde in den Folgetagen überredet ihr Bankguthaben in Höhe von 24.000 Euro abzuheben. Weiter wurde angekündigt, dass das Geld zur weiteren sicheren Aufbewahrung in Kürze abgeholt würde.

Am 27.04.2017, gegen 01.00 Uhr, erschien ein etwa 35-jähriger Mann mit dunklen Haaren und holte das Geld ab. Zusätzlich zum Geld wurden verschiedene Wertgegenstände mitgenommen.

Die beschriebenen Tatabläufe sind in Zusammenhang mit solchen Anrufen falscher Polizeibeamter einerseits typische Vorgehensweisen, andererseits variieren die Täter die Inhalte ständig und passen sie an die Informationen, die sie durch geschickte Gesprächsführung von den potentiellen Opfern erhalten, an.

Wichtig ist deshalb, dass der Angerufene grundsätzlich erkennt, dass die Polizei nicht dazu rät, Geld zu Hause aufzubewahren oder Geld an der Haustüre auszuhändigen.

Die Polizei rät:

  • Geben Sie niemals Unbekannten am Telefon Auskünfte über Vermögenswerte
  • Übergeben Sie niemals Wertgegenstände oder Bargeld an Unbekannte oder verschicken sie an unbekannte Empfänger
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht einschüchtern und überweisen Sie kein Geld- Echte Polizeibeamte würden niemals Besitzverhältnisse telefonisch erfragen oder Wertgegenstände an der Haustüre abholen
  • Lassen sie sich nicht von angezeigten Telefonnummern täuschen. Bei dieser Betrugsmasche werden oftmals über einen Internetdienst Fantasienummern generiert, die bei den Opfern den Anschein erwecken sollen, dass die „echte Polizei“ anrufe – Notieren sie die angezeigte Telefonnummer
  • Im Verdachtsfall rufen Sie Ihre örtliche Polizeidienststelle oder die 110 an.

Als ganz wichtig erachtet die Polizei, dass die Angehörigen mit ihren betagten Verwandten über solche Verhaltensregeln sprechen. Beschreiben Sie dabei keine komplizierten Verdachtsmuster, sondern vereinbaren Sie, dass Sie immer informiert werden, wenn Polizei, Behörden oder Banken anrufen.


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