Yeah! Roam like at Home! Neue EU-Roaming-Verordnung: Ab 15. Juni Handynutzung im europäischen Ausland zu Inlandskosten!

Eine Information der Verbraucherzentrale Sachsen: Pünktlich zur Urlaubssaison ist es soweit: die Kosten für Telefonieren, SMS-Versand und Surfen im europäischen Ausland werden ab 15. Juni 2017 den Inlandstarifen gleichgestellt. Das sieht die Roaming-Verordnung vor, die Anfang des Jahres von der EU verabschiedete wurde.

Die Mobilfunkanbieter müssen die Verträge dieser neuen Vorgabe nun anpassen. Die Netzbetreiber haben bereits im Rahmen der letzten EU-Regulierungsstufe im Frühjahr 2016 die Roaming-Aufschläge in den Mobilfunkverträgen mit den Endkunden abgeschafft.

„Die anderen Anbieter müssen bestehende Verträge nun ändern und dürfen ab dem 15. Juni 2017 für die Auslandsnutzung keine Extraentgelte mehr nehmen, auch wenn es im jeweiligen Vertrag noch anders geregelt sein sollte“, informiert Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen: So sieht es die Verordnung vor. „Flatrates gelten somit grenzüberschreitend, zeit- oder volumenabhängige Tarife müssen im In- und Ausland in gleicher Höhe abgerechnet werden.“

Doch kaum ist die Kuh vom Eis, lauert schon das nächste Kostenrisiko. Vermehrt sind Tarife am Markt, die das Roaming – also die Auslandsnutzung – komplett ausschließen und damit im Ausland nicht nutzbar sind, oder auch Tarife, die die Inklusiv-Flatrates bei einer Auslandsnutzung beschränken.

„Da diese Einschränkungen regelmäßig eher versteckt im Kleingedruckten erfolgen, sollten Verbraucher derzeit beim Vertragsschluss genau auf die Auslandskonditionen achten“, rät Henschler.

Wer solche Einschränkungen übersieht und auf eine Auslandsnutzung vertraut hat, muss seinen Vertrag dann gegebenen Falls kostenpflichtig „aufstocken“ oder einen zweiten Vertrag für die Auslandsnutzung abschließen.

Schließlich verbleibt den Verbrauchern noch ein weiteres Restrisiko:

Anbieter dürfen selbst eine Grenze für die Intensität der Auslandsnutzung durch die Kunden setzen. Überschreiten die Kunden diese, dürfen die Anbieter vom Kunden Aufschläge erheben (die so genannte Fair-Use-Policy). Damit soll etwa verhindert werden, dass ein Kunde seine SIM-Karte in einem Staat mit besonders günstigen Mobilfunkpreisen erwirbt und diese vollständig oder überwiegend in seinem Wohnsitzland nutzt.

„Die Abschaffung der Roaminggebühren ist ein Meilenstein in der Mobilfunkgeschichte“, so Henschler.

Solange es den Mobilfunk gibt, solange existieren auch erhöhte Kosten für dessen Nutzung im Ausland. Ab 2007 hat die die EU die teilweise exorbitanten Kosten in der so genannten Roaming-Verordnung reguliert und seither etwa im Jahresrhythmus schrittweise gesenkt.

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