Osnabrück – Die Polizei Osnabrück warnt erneut aufgrund aktueller Vorfälle vor Anrufen, bei denen sich die Kriminellen am Telefon als Polizei ausgeben und mit Hilfe technischer Verfahren die Nummer von tatsächlich existierenden Polizeidienststellen im Display des Angerufenen erscheinen lassen.

Diese Betrugsmasche ist mittlerweile deutschlandweit verbreitet. Genannt wird sie „Call-ID-Spoofing“ (Fälschung der Anrufer-Identität).

Alleine in der letzten Woche wurden der Polizei über zehn solcher Fälle gemeldet. Am Montag gab sich zum Beispiel ein Anrufer gegenüber einer 75-jährigen Frau aus Osnabrück als „Herr Hoffmann“ von der Polizei aus und erklärte, dass man einen Einbrecher festgenommen habe, der einen Zettel mit u.a. der Anschrift der Angerufenen dabei gehabt hätte.

Der Kriminelle manipulierte seine Anruferidentität übrigens insofern, als das er unter der Originalrufnummer der Polizei Osnabrück anrief. Demnach sei die Angerufene reich und habe sicher auch Schmuck und Barvermögen. Dieses Vermögen solle sie bei ihrem Geldinstitut abheben, um es zu Hause in Sicherheit zu bringen. Die aufmerksame 75-Jährige wurde jedoch hellhörig, fragte bei dem anrufenden Betrüger gezielt nach und kam so einer vermeintlich überregional agierenden Betrügerbande auf die Schliche.

Denn die hatten die 75-Jährige offenbar ausgewählt, um sich bei ihr auf betrügerische Weise bereichern zu wollen. In diesem Fall kam es glücklicherweise aufgrund der aufmerksamen Frau zu keinem Schaden. Nicht selten haben die Betrüger mit ihrer Masche aber auch Erfolg.

Deshalb warnt die Osnabrücker Polizei erneut vor diesen Machenschaften:

Wer von vermeintlichen Polizisten oder Anwälten angerufen und am Telefon zur Abhebung von Bargeld, zu Strafzahlungen oder der Herausgabe sensibler Daten gedrängt wird, sollte sich darauf nicht einlassen! Stattdessen kann man sich durch einen Kontrollanruf bei der örtlichen Polizeidienststelle jederzeit rückversichern.

Auf keinen Fall sollten während der Telefonate sensible Daten wie Kontonummern und PIN preisgegeben oder Strafzahlungen zugestimmt werden. Wichtig ist, beim Kontrollanruf nicht die im Telefon zwischengespeicherte Nummer für den Rückruf zu verwenden, sondern sich im Internet oder im Telefonbuch selber zu vergewissern und dann die Nummer selbst zu wählen. Im Zweifelsfall wählen Sie den Notruf 110!

Da hauptsächlich ältere Menschen Opfer solcher Betrugsmaschen sind, berichten Sie bitte in ihrer Familie, im Bekannten- und Freundeskreis und in der Nachbarschaft von diesen Machenschaften und ermuntern sie alte Menschen, sich im Falle eines Betruges oder Betrug-Versuches mit der Polizei in Verbindung zu setzen!


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