“Was steckt da dahinter?”  So lauten immer wieder Anfragen zu diversen Presseausweis-Beiträgen auf Facebook!

So lässt es sich doch leben: Freier Eintritt zu Topevents, Konzerten und Sportveranstaltungen, jederzeit Zugang zum VIP-Bereich, Neuwagen und Elektronik spottbillig, Gratis-Freiflüge und Hotelzimmer- der Presseausweis macht es möglich. Parkverbote und Geschwindigkeitsbegrenzungen kann man getrost ignorieren – und kommt einem jemand blöd, zückt man das wichtige Kärtchen und das Gegenüber erbleicht vor Ehrfurcht.  Aber dafür umständlich Artikel schreiben, Beiträge erstellten oder gar eine aufwändige Ausbildung machen? Keine Angst, das muss nicht sein! Im Internet gibt es jede Menge Anbieter, die das begehrte Dokument problemlos und ohne jegliche Prüfung ausstellen – lediglich ein kleiner Obulus ist zu entrichten. Einfach „Presseausweis“ bei Google eingeben und schon bekommt man seitenweise Offerten.

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Der Traum des guten Lebens als Möchtegern-Journalist endet dann meistens schon mit dem mitleidigen Lächelns des ersten Pressesprechers, Ordnungshüters oder Securitymitarbeiters, den man so einen gekauften Ausweis vorhält – mag er auch noch so viele wichtige Symbole, Hologramme, Stempel und Unterschriften aufweisen. Denn so ein Teil beweist eines ganz sicher: Sein Inhaber ist alles andere, aber garantiert kein professioneller Journalist.

Diese Berufsbezeichnung Journalist ist in Deutschland nicht geschützt – im Prinzip darf sich jeder so nennen und dementsprechend auch Presseausweise ausstellen. Bis 2008 gab es eine Art „offiziellen“ Presseausweis, der auf einer Vereinbarung der Innenministerkonferenz mit den Journalisten und Verlegerverbänden basierte und der auch meist von Behörden anerkannt wurde. Die Anwärter wurden von den Fachverbänden einzeln daraufhin überprüft, ob sie hauptberuflich für Medien arbeiten.

Diese Übereinkunft wurde von 2008 den Ministern aufgekündigt. Allerdings führten die ausstellenden Verbände ihr Prüfverfahren fort, so dass die von ihnen ausgestellten Ausweise oft anerkannt werden (http://www.presseausweis.org/). Ab 2018 sollen sie auch wieder den Segen der Innenminister erhalten.
Von der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung oder anderer Gesetze entbindet der Presseausweis – wie jedes von einer privaten Institution ausgestellte Dokument – den Inhaber nicht. Er soll aber hauptamtlichen Journalisten ihre Arbeit, insbesondere bei Behördenkontakten, erleichtern.

Soweit die Theorie. Tatsächlich besitzen so viele Menschen einen „echten“ Presseausweis, dass sich Veranstalter, Firmen und Institutionen nicht mehr allein darauf verlassen. Wer sich damit Auskünfte oder Zutritt verschaffen will, muss deshalb immer öfter einen konkreten Redaktionsauftrag oder veröffentlichte Arbeitsproben vorweisen.

Und dann ist da noch die Sache mit den Presserabatten. Nach den brancheninternen Diskussionen der letzten Jahre über die ethischen Probleme solcher Angebote haben immer mehr Firmen diese abgeschafft. Andere prüfen genauer, wem sie da Nachlässe gewähren. Auf jeden Fall gilt: Journalisten, die solche Vorteile annehmen, machen sich angreifbar. So haben sich die Mitglieder des Verbands netzwerk recherche (https://netzwerkrecherche.org/…/zentrale…/medienkodex/) verpflichtet, prinzipiell auf Presserabatte zu verzichten.

Das Fazit:

Ein gekaufter Presseausweis ist er nicht mehr als ein teurer Scherzartikel, mit dem man sich der vielleicht im Freundeskreis Eindruck machen kann, der ansonsten aber wertlos ist. Wer ihn trotzdem nutzt, macht sich in Zweifelsfall nicht strafbar, aber meistens lächerlich.

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