Erfurt – Am Samstag, gegen 15.20 Uhr, drohte ein Anrufer der Landespolizei gegenüber an, dass er den „Hauptbahnhof lahmlegen will“.

Im Zuge von Fahndungsmaßnahmen kontrollierte eine Streife der Bundespolizei zwei 24-jährige Deutsche, die in der Nähe des Hauptbahnhofes aufgefallen waren. Dabei stellte sich heraus, dass zumindest einer der beiden bereits wegen ähnlicher Delikte in Erscheinung getreten war. Beide Personen wurden an die Landespolizei übergeben, die die weiteren Ermittlungen übernommen hat. Sofern die Männer den Anruf tatsächlich getätigt haben, müssen sie mit Verfahren wegen der Androhung von Straftaten rechnen.
Am Abend dann, gegen 19.20 Uhr, wurde Feueralarm im Erfurter Hauptbahnhof ausgelöst. Dabei hatten zunächst unbekannte Täter die Scheibe eines der Feuermelder im Bahnhof eingeschlagen und den Alarmknopf gedrückt. Die Feuerwehr kam mit sieben Fahrzeugen und 22 Kameraden vor Ort.
Auch im Stadtbereich war es zu mehreren Fehlalarmen auf Grund des Missbrauchs von Notrufen gekommen. Inwieweit diese mit dem Alarm im Bahnhof in Verbindung stehen, müssen die weiteren Ermittlungen zeigen.
Am Sonntag wurde erneut Feueralarm im Hauptbahnhof Erfurt ausgelöst. Gegen 15.25 Uhr war hier ein Brandmelder aktiviert worden. Auf Grund dessen musste der Bahnhof durch die Bundespolizei evakuiert und abgesperrt werden.
Die Berufsfeuerwehr Erfurt kam mit 29 Kameraden vor Ort. Erst nachdem sicher war, dass es sich um einen Fehlalarm gehandelt hat, wurde der Hauptbahnhof um 15.40 Uhr wieder geöffnet. Während der Absperrmaßnahmen fand auch kein Zugverkehr statt.
Im Zuge der Ermittlungen identifizierten Bundespolizisten einen 16-jährigen Deutschen als Tatverdächtigen. Dieser hatte zudem die Mitarbeiterin der Toilettenanlage im Bahnhof bedroht, so dass sich die Frau in einer der Toiletten einschloss und die Bundespolizei um Hilfe rief. Auf Grund sofort eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen konnte der 16-Jährige noch im Bahnhof festgenommen werden. Es stellte sich heraus, dass dieser auch für den Fehlalarm vom Vortag verantwortlich war.
Gegen den Jugendlichen hat die Bundespolizei ein Strafverfahren wegen des Missbrauchs von Notrufen eingeleitet. Dies kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Außerdem muss der 16-Jährige damit rechnen, dass Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden. Dabei können auf Verursacher von Fehlalarmen hohe Kosten durch zu leistenden Schadensersatz zukommen.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Erfurt

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