Die Berliner Polizei bestätigt, dass dieser Mann eine Unwahrheit auf Facebook verbreitet!

Wir erhielten sehr viele Anfragen zu einem Statusbeitrag auf Facebook.

Auf einem Foto sind zwei Männer zu sehen. Einer von ihnen trägt ein Ledermäppchen mit Polizeimarke um den Hals und präsentiert der Kamera seinen Mittelfinger.

Er bedankt sich für die Glückwünsche und behauptet, dass er jetzt endlich bei der Polizei wäre:

image

Bild im Klartext:

………so was ist jetzt bei der Berliner Polizei ……….??? WEN kann frau da im Notfall rufen ……???

Dankeschön an jeden der mir Glück gewünscht hat bin jetzt endlich bei der Polizei und dieser pic der unsern Bruder bekir erschossen hat denn ficke ich noch!!! Allah yorhamak bekir

So stellen wir uns die Polizeiarbeit nicht vor,oder? Das f-Wort als Waffe?

Dies entspricht NICHT der WAHRHEIT!
Facebook

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Wie die Berliner Polizei auf ihrer Facebook Seite bestätigt, handelt es sich bei diesem Mann um einen Hochstapler. Seine Behauptung ist schlicht und ergreifend erfunden!

Und nicht nur auf Facebook verbreitet sich diese Unwahrheit wie ein Lauffeuer, auch auf anderen Plattformen, wie Twitter oder WhatsApp, wird der Fake geteilt.

Die Kriminalpolizei konnte bereits laut Aussagen der Berliner Polizei die Identität des Mannes ausfindig machen und hat ihm zu Hause einen Besuch abgestattet.

Hinweis:

Die Polizei weist darauf hin, dass ein Ledermäppchen mit einem Polizeistern keinen gültigen Dienstausweis darstellt! Auch sollte sich jeder bewusst sein, dass ein derart fragwürdiges Handeln in sozialen Netzwerken Konsequenzen mit sich trägt.

Ergebnis:

Den Statusbeitrag mit dieser Unwahrheit nicht weiter teilen und sie mit einem Link der Polizei Berlin oder auch unserem Bericht klarstellen!

Wer sich als Polizist ausgibt verstößt gegen § 132 Amtsanmaßung.

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Weiterführende Links:

Berliner Kurier

Kennzeichen und Ausweise der Polizei Berlin

Strafgesetzbuch


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
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