Nach Protesten im Jahre 2012 stellte Facebook die Funktion der Gesichtserkennung in der EU wieder ein. Nun startet das Unternehmen einen neuen Anlauf.

Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtet, sollen Nutzer dieses Mal jedoch die Entscheidung selbst treffen dürfen, ob sie eine Gesichtserkennung verwenden möchten oder nicht.

In den Einstellungen für Chronik und Markierung soll sich die Funktion nach Bedarf ändern lassen, doch zuvor will Facebook laut einer Sprecherin allen Nutzern die Frage stellen, ob sie auf Fotos und Videos erkannt werden möchten.

Wie arbeitet die Gesichtserkennung von Facebook?

Dabei analysiert die Funktion einzelne Pixel bereits markierter Personen auf Fotos und Videos. Auf diesen Daten basierend wird ein so genanntes “Template” erstellt, das mit künftig hoch geladenen Fotos und Videos vergleichen wird. Hat sich der Nutzer gegen eine Gesichtserkennung entschieden, werden keine Templates angefertigt. Entscheidet sich der Nutzer im Laufe der Zeit dagegen, sollen die vorhandenen Templates gelöscht werden.

Eine Verknüpfung mit Werbung oder mit neuen Freundschafts-Vorschlägen soll es laut Facebook nicht geben. Auch eine Weitergabe der Daten an aufgekaufte Facebook-Unternehmen wie zum Beispiel WhatsApp oder Oculus soll nicht geplant sein.

Ist die Gesichtserkennung wirklich sicher?

Die Verbraucherzentrale betrachtet die Funktion kritisch:

Auch wenn es aktuell keine Pläne gibt, die Daten mit anderen Unternehmen auszutauschen, kann sich das in Zukunft ändern. So war es beispielsweise bei WhatsApp nach der Übernahme durch Facebook.

Denn für jedes Foto, das schlussendlich hochgeladen wird, prüft Facebook, ob bereits Verknüpfungen zu Profilen vorliegen. Wie diese Automatik Verwechslungen bei sich sehr ähnlich sehenden Menschen vermeidet, ist unklar.

Dennoch betont Facebook, dass diese Funktion den Nutzern besseren Schutz bieten wird. Vor allem im Kampf gegen Betrüger, die versuchen eine 1:1 Kopie von Profilen anzufertigen, soll die Gesichtserkennung punkten. Nutzer sollen nämlich automatisch benachrichtigt werden, sobald jemand ein Foto oder Video veröffentlicht, das den betroffenen Nutzer zeigt.

Der Verbraucherschutz weist aber zu Recht auf eine ernstzunehmende Schwachstelle hin:

Schränkt der Betrüger absichtlich die Sichtbarkeit ein, sodass der betroffene Nutzer dieses Foto erst gar nicht angezeigt bekommt, geht die Rechnung nicht auf. Dies ist der Fall, wenn man die Fotos nur für einen bestimmten Freundeskreis freischaltet.

Datenschutz im Netz

Auch weist die Verbraucherzentrale zu Recht darauf hin, dass sich Nutzer vorab gut überlegen sollten, ob die Vorteile oder die Nachteile für sie überwiegen. Denn stimmt man zu, wird Facebook auf jeden Fall bei jedem hochgeladenen Bild erkennen, um wen es sich hier handelt und empfiehlt deshalb Folgendes:

  • Zeigen Sie nicht jeden Schnappschuss von sich öffentlich in sozialen Netzwerken.
  • Wenn Sie Fotos von sich hochladen, überlegen Sie, ob sie wirklich jeder Fremde sehen soll oder doch lieber nur Freunde oder ein selbst definierter Empfängerkreis.
  • Nutzen Sie Profilfotos, auf denen Sie nicht komplett zu erkennen sind.
  • Sprechen Sie mit Facebook-Freunden darüber, dass sie erst fragen, bevor sie Fotos von Ihnen ins Internet stellen oder in soziale Netzwerke hochladen.
  • Geben Sie hin und wieder Ihren Namen in Suchmaschinen ein und kontrollieren Sie, was gefunden wird. Unliebsame Dinge können Sie löschen lassen.
  • Benutzen Sie auf unterschiedlichen Social-Media-Plattformen auch unterschiedliche Bilder. Denn was hilft ein Pseudonym auf einer Dating-Plattform, wenn man in einem öffentlichen sozialen Netzwerk mit dem selben Bild auftaucht, unter dem womöglich der echte Name steht?!
  • Bietet ein soziales Netzwerk die Möglichkeit, das Profil in Suchmaschinen auffindbar zu machen, sollte diese besser deaktiviert werden. Wie das in den Privatsphäre-Einstellungen bei Facebook geht, zeigt dieses Video:
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