Kein Fake: Ein Zeitungsinserat aus dem Jahre 2015 sorgt erneut für Anfragen.

Es ist schon zur Gewohnheit geworden, dass manche Internetnutzer alte Inhalte neu hochladen und sie missbräuchlich verwenden.

So erlebt dieses Zeitungsinserat aus dem Jahre 2015, versehen mit einem frischen Kommentar, auf Facebook nicht unbedingt ein positives Revival:

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Zuerst einmal die Frage: gab es diese Anzeige wirklich?

[vc_message message_box_color=“green“ icon_fontawesome=“fa fa-check“]Ja, die Anzeige stammt von der UNO-Flüchtlingshilfe.[/mk_info]

Der Inhalt ist jetzt nicht neu, wir haben bereits vor einem Jahr darauf hingewiesen, dass dieses Inserat schon 2015 bekannt war:

Flüchtlingen per Testament helfen Ihr Testament ist ein besonderes Geschenk Eine besondere Weise, unsere Arbeit zu unterstützen, ist die Berücksichtigung im eigenen Testament. Gerade für die Menschen, die nicht wissen, was noch zu Lebzeiten an finanziellen Verpflichtungen auf sie zukommt. Mit einem Testament können Sie etwas Bleibendes schaffen – nicht nur im materiellen Sinne. Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Werte und Ihr soziales Engagement weiterleben zu lassen – über Ihr eigenes Leben hinaus. Zum Beispiel, indem Sie sich für besonders Benachteiligte wie Flüchtlinge einsetzen und die Arbeit der UNO-Flüchtlingshilfe in Ihrem Testament bedenken. Mit einem Testament zugunsten der UNO-Flüchtlingshilfe sorgen Sie dafür, dass Ihre Hilfsbereitschaft weit über Ihre Lebenszeit hinaus Früchte trägt. Warum ein Testament? Viele Menschen fühlen sich angesichts der juristischen Fragen unsicher und hoffen, dass die gesetzliche Erbfolge alles bestens regelt. Doch wissen Sie, wer Ihre gesetzlichen Erben sind? Und sind das wirklich alle, die Sie bedenken wollen? Was ist, wenn Sie Freunde berücksichtigen möchten, Ihr soziales Engagement fortgesetzt werden soll, oder wenn Sie keine Angehörigen mehr haben? Ihre persönlichen Wünsche können Sie nur mit einem Testament verwirklichen. Eine gute Hilfestellung zum Thema bietet auch ein WDR4-Hörfunkbeitrag aus der Sendereihe „In unserem Alter“. Den Beitrag vom 19.10.2013 können Sie sich hier als Podcast anhören Unsere Hilfestellung

  • Mit unserem Ratgeber rund um das Thema Testament möchten wir Sie ermutigen, sich aktiv mit Ihrem Erbe auseinanderzusetzen und es verantwortungsbewusst und sinnvoll einzusetzen. Gerne können Sie unsere Broschüre kostenlos und unverbindlich anfordern.
    • Rechtsanwälte der Deutschen Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e.V. (DIGEV) bieten für Sie in Zusammenarbeit mit der UNO-Flüchtlingshilfe ein kostenfreies erstes Beratungsgespräch von bis zu 45 Minuten an. Einen Beratungsschein und Angaben zu einem Experten in Ihrer Nähe erhalten Sie bei uns.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich dafür entscheiden, auch Flüchtlinge in Ihrem Testament zu bedenken. Viele Fragen werden vielleicht noch auftreten, wenn Sie die für Sie richtige Form der Unterstützung suchen. In diesem Fall nehmen wir uns gerne Zeit für ein ausführliches und persönliches Gespräch. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Angaben absolut vertraulich. Schreiben Sie uns, oder rufen Sie uns an! [Quelle: uno-fluechtlingshilfe.de]

Der Titel der Anzeige: “Schenken Sie Flüchtlingen eine Zukunft – mit Ihrem Testament” verwundert viele Nutzer!

Es macht den Anschein, als MÜSSE man dies tun- oder dass es von einem VERLANGT wird. Doch dem ist nicht so. Denn wenn man hier einem Flüchtling eine Zukunft schenkt, dann betrifft dies keine Person, die man im Testament mit Namen erwähnt. Es wird nämlich die UNO-Flüchtlingshilfe als Erbe eingesetzt. Diese schreibt dazu folgendes:

Kann ich die UNO-Flüchtlingshilfe testamentarisch bedenken?

Ja, Sie können die UNO-Flüchtlingshilfe als Allein- oder Miterben oder auch mit einem Vermächtnis in einem Testament oder Erbvertrag bedenken. Die häufigste Form ist die des Vermächtnisses. Wenn Sie dauerhaft helfen möchten, besteht die Möglichkeit, sich mit Ihrem Testament in der Stiftung der UNO-Flüchtlingshilfe zu engagieren – mit einer Zustiftung, einem Stiftungsfonds oder der Gründung einer Treuhandstiftung.

Informationen zur Stiftung der UNO-Flüchtlingshilfe finden Sie hier: UNO-Flüchtlingshilfe Stiftung.

Sollten Sie sich entschieden haben, die UNO-Flüchtlingshilfe in Ihrem Testament zu bedenken, können die folgenden Formulierungen für Ihr Testament hilfreich sein:

a) Sie möchten die UNO-Flüchtlingshilfe als Miterben einsetzen: „Zu meinen Erben setze ich mit drei Vierteln meines Vermögens meine Tochter Marianne Schmidt und mit einem Viertel die UNO-Flüchtlingshilfe e.V. ein.“

b) Sie möchten die UNO-Flüchtlingshilfe mit einem Vermächtnis bedenken und ihr einen bestimmten Geldbetrag, eine Immobilie, Wertpapiere oder einen Wertgegenstand vermachen: „Ich vermache der UNO-Flüchtlingshilfe e.V. einen Geldbetrag von 10.000 Euro.“ Oder: „Die UNO-Flüchtlingshilfe e.V. soll als Vermächtnis das Sparbuch Nr. abc bei der xy-Bank erhalten.“

c) Sie möchten die UNO-Flüchtlingshilfe als Alleinerben einsetzen: „Alleinerbe meines gesamten Vermögens soll die UNO-Flüchtlingshilfe e.V. sein. Meinem Patenkind Michael Müller vermache ich einen Geldbetrag in Höhe von 20.000 Euro.“

Weitere Informationen zu diesem Thema findet man unter: uno-fluechtlingshilfe.de.

Fazit:

Auch wenn der Titel auszusagen scheint, dass man mit seinem Testament direkt einem Flüchtling hilft, so stimmt das nicht ganz. Man unterstützt nämlich nicht direkt einen Flüchtling als Person, sondern die UNO-Flüchtlingshilfe im Gesamten!

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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)