Im Internet gibt es Personen, die versuchen Kontakt zu Kindern und zu Jugendlichen anzubahnen, mit dem Ziel der sexuellen Belästigung.

147 Rat auf Draht erinnert Eltern daran, dass es im Internet, genauso wie im realen Leben, Personen gibt, die nichts Gutes im Schilde führen.

Cyber-Grooming ist bei unter 14-Jährigen strafbar nach §208a StGB und betrifft selbst das Anbahnen von Kontakt. Dabei suchen sich die Täter ihre Opfer genau den Orten, wo sich Kinder und Jugendliche gern aufhalten.

Wie man als Elternteil sein Kind schützen kann, erfährt man in diesem Video:

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