Kein Fake! Und auch echt schon skurril: Das Entfernen von Marke / Name des Herstellers vom eigenen Fahrzeug ist tatsächlich nicht erlaubt.

Für all jene, die ihr eigenes Auto gerne „cleanen”, was unter Fahrzeugliebhabern durchaus häufiger vorkommt, muss man an dieser Stelle erwähnen, dass dies in Österreich zu einer Strafe führen kann. Diese Geschichte ist in den letzten Tagen häufiger aufgetaucht, da es einen aktuellen Fall gibt, in dem der Besitzer eines Smarts in Wien eine Strafe zahlen musste.

60 Euro Strafe oder ersatzweise 12 Stunden Haft! Im Rahmen einer Lesergeschichte wurde dieser Vorfall auf heute.at veröffentlicht. Auch abgesehen von der Geschichte kann man im Kern sagen: Ja, es gibt sogar ein entsprechendes Gesetz dazu! Das Cleanen ist also illegal und man sollte tatsächlich beim Kauf eines Pkw darauf achten, dass alle Embleme vorhanden sind. Das entsprechende Gesetz lautet:

§ 27. Fahrgestellnummer, Motornummer und Aufschriften

(1) Am Fahrzeug müssen der Name oder die Marke des Erzeugers und die Fahrgestellnummer, am Fahrzeugmotor die Motornummer, an Motorfahrrädern überdies das Zeichen „CM“ sowie an Motorfahrrädern mit Hubkolbenmotor der Hubraum in vollen Kubikzentimetern vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar angeschrieben oder zuverlässig angebracht sein. Bei serienmäßig erzeugten Fahrzeugen ist die Fahrgestellnummer vom Erzeuger festzusetzen. Für Fahrzeuge ohne Fahrgestellnummer ist eine solche im Verfahren über die Einzelgenehmigung oder im Verfahren gemäß § 96 Abs. 3 festzusetzen.

Kraftfahrgesetz 1967 § 27, tagesaktuelle Fassung

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