DSGVO. Eine Abkürzung, die derzeit unheimlich viel Unsicherheit verbreitet. Diese Unsicherheit wird aktuell auf Facebook mit einem Sharepic noch verstärkt.

Am 25. Mai 2018 tritt die DSGVO in Kraft. Und mit ihr kommt eine große Menge an Anfragen und Unsicherheit bezüglich des Inhalts. Zunächst: Nein, Mimikama kann und will sich nicht anmaßen, die Datenschutz-Grundverordnung zweifelsfrei und in all ihren Facetten genau auslegen zu können. Dieser Artikel stellt auch keine Rechtsberatung dar.

Was wir so weit sagen können: Die EU-DSGVO, oder auch die Datenschutz-Grundverordnung, ist ein neues Gesetz, welches die europaweite Neuregelung des Datenschutzes regulieren soll. Es geht hier sowohl um die Verarbeitung personenbezogener Daten, wie auch um die Weitergabe dieser Daten.

MIMIKAMA
(Screenshot: Facebook)

Aber was sind die „Personenbezogenen Daten“?

Die EU hat mit der DSGVO festgelegt, dass alles, was dazu dient eine Person einwandfrei zu bestimmen, personenbezogen ist. Und hier stoßen wir dann auf das Problem, das im Internet viel und gerne diskutiert wird: Das fotografieren und teilen von Bildern im Netz.
Die gute Nachricht zuerst. Die Bilder, die ihr bereits hochgeladen habt, sind nicht von der DSGVO betroffen.

Aber was ist ab dem 25. Mai? An diesem Punkt scheiden sich die Meinungen und wie es so schön heißt: 3 Rechtsanwälte, 5 Meinungen, jeder scheint eine andere Sichtweise zu vertreten. Es gibt Panikmacher, Relativierungen, viele selbsternannte Experten, die sich äußern, aber auch Experten, die sich lieber (noch) nicht äußern wollen.

„Zu viele Mythen und gefährliches Halbwissen zum neuen europäischen Datenschutzrecht” lautet ein Titel auf der Webseite Recht 2.0.  Hier werden bestehende Mythen zur DSGVO beleuchtet. Auch die Webseite Rechtambild.de sagt:

Fotografieren in Zeiten der DSGVO – Große Panikmache unangebracht

Die DSGVO kommt – und mit ihr die Panikmache im Netz. Diese halten wir grundlegend und insbesondere im Bereich der Fotografie für überzogen. Daher unser Standpunkt zum Fotorecht, dem KUG und der DSGVO.

Nach herrschender Meinung dürfte das bisher bestehende Kunsturhebergesetz (KUG, KunstUrhG) übrigens auch weiter gelten. Doch solange sich nicht Gerichte am Ende mit entsprechenden Fällen auseinandergesetzt haben werden, dürfte weiterhin eine Rechtsunsicherheit bestehen. Zu dem Sharepic (oben gezeigt) können wir jedoch sagen, dass es eindeutig in die Kategorie „Panikmache” einzuordnen ist.

Autor: Jakob Schmidtgen, Mimikama.at


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


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