Urlaubsfrust: Diebstahl im Hotel – Die Verbraucherzentrale gibt Tipps für Betroffene.
Ob und welche Ansprüche Betroffene gegenüber dem Reiseveranstalter oder einer Versicherung haben und wie sie vorbeugen können, beantworten Expertinnen der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Was müssen Urlauber im Falle eines Diebstahls tun?
Sabine Fischer-Volk, Reiserechtsexpertin:
Bestehen Ansprüche gegenüber dem Hotel oder Reiseveranstalter?
Fischer-Volk:
Kann man sich mit einer Versicherung vor einem finanziellen Schaden durch Diebstahl im Urlaub schützen?
Sylvia Schönke, Versicherungsexpertin:
Wie verhält es sich mit Wertsachen, Bankkarten und Reisedokumenten?
Schönke:
Beratungsangebote:
– persönliche Verbraucherberatung, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/termine,
– telefonische Beratung unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr,
1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
– E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung
[vc_message message_box_color=“grey“ icon_fontawesome=“fa fa-info“]Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitale Welt & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.[/mk_info]
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