Achtung vor: „Sofortkredit“ und „Kredit ohne Schufa“!
Achtung vor: „Sofortkredit“ und „Kredit ohne Schufa“!

Exilium Finanz GmbH: Nepp mit Kredit ohne Schufa rechtskräftig gekappt!

Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtet, hatte die Exilium Finanz GmbH – vormals noch unter dem Namen Lugano Finanz GmbH –  mit dem Angebot „Sofortkredit“ und „Kredit ohne Schufa“ im Internet fürs schnelle Geld ohne große Formalitäten geworben.

Die Firma behielt sich dabei jedoch vor, statt der erhofften Geldspritze bloß eine – aus Sicht der Verbraucherzentrale – sinnlose „Finanzsanierung“ zu vermitteln. Diese bedeutete nicht nur keinen Kredit, sondern für die ohnehin klammen Haushalte noch weitere Kosten.

Im Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen den Finanzvermittler hatte das Landgericht Dortmund (AZ: 25 O 316/16) die Auffassung der Verbraucherschützer bestätigt: Es sei unzulässig, Verbrauchern eine „Finanzsanierung“ unterzuschieben, wenn sie lediglich eine Kreditvermittlung beantragt hätten.

Dem vom Finanzvermittler initiierten Berufungsverfahren hat das Oberlandesgericht Hamm mit einem Hinweisbeschluss (17.05.2018, I-4 U 121/17) nun den Elan zur Anfechtung genommen: Darin hatten die Richter sehr deutlich klar gemacht, dass die Berufung kaum Aussichten auf Erfolg habe. Der Finanzvermittler hat diese daraufhin zurückgenommen, das Urteil des Landgerichts Dortmund ist damit rechtskräftig. Ob und wie die Exilium Finanz GmbH nach diesem Urteil weiter im Internet als Finanzvermittler auftritt, wird die Verbraucherzentrale NRW genau beobachten.

Wer von seiner Hausbank kein Darlehen mehr bekommt, sieht in Kreditversprechen ohne Schufa-Auskunft und -Eintrag häufig den letzten Ausweg. Doch statt in der erhofften unkomplizierten Soforthilfe münden solche Angebote oft in teurem Nepp. Denn nach Beantragung erhalten Kreditsuchende per Post – inklusive Nachnahmegebühr – „genehmigte Vertragsunterlagen“ über die gewünschte Geldsumme.

Wurden diese ausgefüllt zurückgeschickt, gab es kein Geld, wohl aber eine weitere Aufforderung, für die beantragte Vermittlung der „Finanzsanierung“ vorab einen Geldbetrag zu überweisen. Mit dem Nachnahmeschreiben war also nicht wie erwartet ein Kredit vermittelt oder genehmigt, sondern nur die Vermittlung einer gehaltlosen „Finanzsanierung“ beantragt worden.

Für Verbraucher war kaum zu durchschauen, dass hier kein Geld an ihn gezahlt wird, sondern seine Schulden getilgt werden sollen, indem der Finanzsanierer monatlich Geldzahlungen an die Gläubiger verteilt. Wenn das ohne rechtliche Prüfung passiert, ist keinerlei Mehrwert dieser Dienstleistung zu erkennen.

„Mit der Klage gegen die Exilium Finanz GmbH wollten wir unterbinden, dass vor allem ohnehin klamme Haushalte mit dem Versprechen der Kreditvermittlung in nutzlose Dienstleistungen mit weiteren Kosten gelockt werden. Besonders tückisch war es, dass der Anbieter Antragstellern unbestellte und aus unserer Sicht unnötige Dienstleistungen statt der erwarteten Kreditzusage unterschob“,

so Marcus Köster, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW.

Mit dem nun rechtkräftigen Urteil haben die Richter des Landgerichts Dortmund die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW bestätigt und ein solches Verhalten als Verstoß gegen Verbraucherschutzrechte ausgemacht.

Besondere Vorsicht ist immer angesagt, wenn ein angeblich „einfacher“ Kredit „ohne SCHUFA“ offeriert wird. Ein Verbraucherdarlehen darf ohne Kreditwürdigkeitsprüfung (Bonitätsprüfung) gar nicht mehr vergeben werden.

Die Verbraucherzentrale NRW rät daher bei allen Kreditangeboten misstrauisch zu sein, bei denen keine Sicherheiten gefordert werden. In den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale gibt es dazu Informationen und rechtliche Hilfestellungen.


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