Dabei fällt mir gerade ein: Gibt es Marcell D´Avis eigentlich noch bei 1&1?

Aber die Frage stellen wir mal kurz zurück, denn es geht zunächst um eine E-Mail, die sich als Kundenberater von 1&1 ausgibt und darüber informiert, dass man eine wichtige Nachricht erhalten habe.

Die Mail trägt das Logo von 1&1 und täuscht vor, auf den eigenen 1&1 Login zu verweisen. Der gesamte Mail dieser Inhalt im barrierefreien Klartext lautet:

Hallo :
Ihr Berater informiert Sie darüber, dass Sie eine wichtige Nachricht erhalten haben.
Klicken Sie unten auf den Link, um ihn zu lesen

Mein 1&1 Login
1&1-GmbH / Copyright 2019

Screenshot Mimikama.at
Screenshot Mimikama.at

Wir müssen jedoch vor dieser Mail warnen, denn es handelt sich lediglich um einen Lockvogel, der in eine Falle führt!

Gefälschter Login

Das Ziel dieser Mail ist eine Webseite, die dem Kundenlogin von 1&1 nachempfunden ist. Der Aufbau, die Grafiken und auch das Corporate Design des Anbieters werden hier missbräuchlich verwendet. Dem Besucher wird hier lediglich eine Vertrautheit vorgespielt, so dass man sich guten Gewissens einloggen mag.

Screenshot Mimikama.at
Screenshot Mimikama.at

Im Hintergrund übergibt man bei diesem vermeintlichen Login die eigenen Zugangsdaten jedoch an Betrüger, die nun ihrerseits diese Daten verwenden können. Ein doppelter Schlag für passwortfaule Menschen: Wer dieselben Logindaten bei verschiedenen Diensten nutzt, läuft natürlich in Gefahr, dass diese Accounts ebenfalls durch fremde genutzt werden können.

Doch der gefälschte Login ist längst noch nicht alles, denn anstatt einer wichtigen Nachricht tauchen mehrere Formularfelder auf, die um Bezahldaten bitten! Auch diese Eingaben – sofern vorgenommen – landen direkt in den Händen von Betrügern.

Screenshot Mimikama.at
Screenshot Mimikama.at

Tappt man in eine solche Phishing-Falle, helfen folgende Maßnahmen:

Grundsätzlich kann eine Sicherheitssoftware präventiv helfen!

Bei aller Vorsicht kann man natürlich trotzdem zum Opfer einer Phishing-Attacke werden und seine persönlichen Daten ungewollt Dritten preisgeben.

Wichtig ist dann: Nicht in Panik geraten, aber unverzüglich handeln!

Damit Du im Ernstfall weißt, wie Du vorgehen kannst, folgt hier unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Nimm unverzüglich Kontakt mit dem Unternehmen auf, für das deine persönlichen Benutzer- oder Login-Daten geklaut wurden. Bitte telefonisch beim Kundendienst um Sperrung Deines Accounts. Speziell bei Banken ist für solche Fälle rund um die Uhr eine Sperr-Hotline erreichbar. Schildere Deinen Fall, und umgehend wird Dein Account bzw. Benutzerbereich mit den alten Login-Daten nicht mehr erreichbar sein.
  2. Melde Dich beim Benutzerkonto an und prüfe, ob Du Dich noch einloggen kannst. Wenn ja,  gehe unverzüglich zu dem Bereich, in dem Du Deine aktuellen Login-Daten ändern kannst. Lege ein neues Passwort fest und ändere – wenn möglich – auch den Benutzernamen und die hinterlegte Kontaktadresse.
  3. Kontrolliere sofort, ob bereits Kontoänderungen oder Transaktionen vorgenommen wurden, denn meist sind Kriminelle sehr schnell. Überprüfe, ob beispielsweise Waren gekauft oder Abbuchungen vorgenommen wurden, für die Du selbst nicht verantwortlich bist. Sollte das der Fall sein, informiere sofort den Kundenservice des jeweiligen Anbieters.
  4. Dokumentiere alle Auffälligkeiten. Fertige Screenshots an, drucke Kontoauszüge und die Phishing-Mail aus, bzw. leite die E-Mail an das Unternehmen weiter, in dessen Namen die Internetkriminellen die Phishing-Mail versendet haben.
  5. Kontaktiere einen auf Internetbetrug spezialisierten Rechtsanwalt, schildere ihm Deinen Fall, und reiche alle Dokumente ein, die mit dem Betrug in Zusammenhang stehen. Du solltest den Anwalt auch dann kontaktieren, wenn du bis dato noch keinen Schaden verzeichnen konntest.
  6. Eine 2 Faktor Authentifizierung (sofern angeboten) verhindert Zugriffe auch dann, wenn Betrüger durch Phishing an die Zugangsdaten gelangt sind.

Übrigens gibt es auch beim Phishing Hoffnung, dass gestohlene Beträge (beispielsweise beim Onlinebanking) von den Banken ersetzt werden. Grundlage dafür bildet das Bürgerliche Gesetzbuch. Nach § 675u BGB sind Zahlungsdienstleister verpflichtet, bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen die entwendeten Zahlungsbeträge zu ersetzen. Allerdings gilt dies nur, wenn der Betroffene seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Weitere Informationen zur Rechtsgrundlage im Schadensfall findest Du hier.

Weitere Tipps:

Man sollte stets auf die Webseiten-Adresse achten sowie ein Login nur über die Original-Seite des Dienstes vornehmen, indem man keinem Link folgt, sondern die Seite manuell im Browser öffnet.

Zudem sollte man stets ein aktuelles Schutzprogramm auf seinem Endgerät verwenden!

Und Marcell D´Avis?

https://www.youtube.com/watch?v=4DWstU3dTlc

Um die Eingangsfrage nochmals aufzugreifen … Giga hat Ende 2017 einmal genauer hingeschaut, was aus Marcell D´Avis geworden ist (siehe hier).

 

Unterstütze jetzt Mimikama – Für Wahrheit und Demokratie! Gründlicher Recherchen und das Bekämpfen von Falschinformationen sind heute wichtiger für unsere Demokratie als jemals zuvor. Unsere Inhalte sind frei zugänglich, weil jeder das Recht auf verlässliche Informationen hat. Unterstützen Sie Mimikama

Mehr von Mimikama

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)