Vorsicht bei Haustürgeschäften und Telefonanrufen der MIGO GmbH!

 

Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine Pressemitteilung von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Zustand und Funktionstüchtigkeit von Abwasserleitungen, die sich in Wasserschutzgebieten befinden, gehören alle 30 Jahre auf den Prüfstand. Betroffene Grundstückseigentümer müssen das Ergebnis der Prüfung in einem Dokument nachweisen, früher als „Dichtheitsbescheinigung“ bekannt.

Die Firma MIGO Energie & Umwelt GmbH aus Köln bietet an der Haustüre und am Telefon Prüfungen und Sanierungen von privaten Abwasserleitungen an und bedient sich hierbei nachweislich unlauterer Methoden.

Verbraucherzentrale vrklagt MIGO GmbH

Gegen drei unerlaubte Werbetricks ist die Verbraucherzentrale NRW in zwei Klageverfahren gegen die MIGO GmbH erfolgreich vor Gericht gezogen. So hat das Landgericht (LG) Köln (AZ 33 O 78/17) heute der Kanalbaufirma untersagt, wahrheitswidrig zu behaupten, dass Grundstücke von Verbrauchern in einem Wasserschutzgebiet liegen, um unter Vortäuschung falscher Tatsachen einen Prüfauftrag zu erhalten.

Im gleichen Klageverfahren war der Firma bereits im Februar vom LG Köln untersagt worden, für die vorgeschriebenen Prüfungen nach der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW mit einem Flyer zu werben, der  irreführende Informationen enthielt. In dem Werbeprospekt wurde Grundstückseigentümern vorgegaukelt, sie müssten eine defekte Abwasserleitung zunächst sanieren, bevor ihnen die Bescheinigung zum Nachweis über die erfolgte Zustands- und Funktionsprüfung ausgestellt werden könnte. Außerdem erklärte die MIGO GmbH im Februar vor dem LG Köln (AZ 31 O 18/18), unerlaubte Telefonanrufe zu Werbezwecken künftig zu unterlassen. Bis dato hatte das Unternehmen wiederholt potenzielle Kunden ohne deren ausdrückliche Einwilligung angerufen, um ihnen die Prüfung ihrer Abwasserleitungen schmackhaft zu machen.

Der Klageweg wurde beschritten aufgrund von Beschwerden über die MIGO Energie & Umwelt GmbH, mit denen sich Verbraucher an das Projekt Haus- und Grundstücksentwässerung der Verbraucherzentrale NRW gewandt hatten.

Die Verbraucherzentrale NRW weist Prüfungswillige darauf hin, dass die Bescheinigung über eine erfolgte Zustands- und Funktionsprüfung unabhängig davon auszustellen ist, ob saniert werden muss. Der Nachweis dient vor allem dazu, das Ausmaß der Schäden und die sich gegebenenfalls daraus ergebenden Sanierungsfristen von bis zu zehn Jahren zunächst nur festzustellen.

Grundstückseigentümer mit schadhaften Abwasserleitungen sollten die Bescheinigung und die Prüfprotokolle nutzen, um sich zum tatsächlichen Sanierungserfordernis und den Fristen kostenfrei bei der jeweiligen Stadtentwässerung oder dem Projekt Haus- und Grundstücksentwässerung der Verbraucherzentrale NRW beraten zu lassen.

Auch sollten Betroffene vor einer Sanierung immer mehrere Angebote verschiedener Firmen zum Vergleich einholen, bevor sie einen Auftrag erteilen.

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