Artikelbild: Rawpixel.com - Shutterstock.com
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In einer Rechtssache vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat der für diese Rechtssache zuständige Generalanwalt Maciej Szpunar in seiner Stellungnahme klargestellt, dass eine solche Verpflichtung verhältnismäßig sein müsste.

Der Oberste Gerichtshof in Österreich hatte den EuGH aufgefordert, das EU-Recht im Zusammenhang mit einer Klage der ehemaligen österreichischen Grünen-Chefin Eva Glawischnig auszulegen.

Die ehemalige Politikerin hatte sich über Kommentare auf einer Facebook-Seite beschwert und geklagt, auf der sie im Zusammenhang mit der Flüchtlingspolitik unter anderem als „miese Volksverräterin“ beleidigt wurde. Nach einem Gerichtsurteil blockierte Facebook in Österreich den Zugang zu dem ursprünglich geposteten Artikel. Der Oberste Gerichtshof hatte sich im Rechtsstreit schließlich mit der Frage zu befassen, ob und in welcher Form Facebook weltweit aktiv werden muss. Zu diesem Zweck hat das österreichische Gericht den EuGH aufgefordert, die entsprechende EU-Richtlinie auszulegen.

Im Detail

„Das ist ein wichtiger Etappensieg im Kampf gegen Hass im Netz“, zeigt sich Grün-Bundessprecher Werner Kogler erfreut über die heutige Empfehlung des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofes (EuGH).

Der EuGH-Generalanwalt vertritt im Rechtsstreit zwischen Facebook und der damaligen Grün-Bundessprecherin Eva Glawischnig die Ansicht, dass Facebook dazu gezwungen werden kann, sämtliche die Ehre verletzenden Kommentare zu eruieren und zu identifizieren.

„In einem der zentralen Punkte gegen Hass im Netz ist die Empfehlung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, sagt Kogler.

Der OGH ersuchte den EuGH um Auslegung der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr. Der Generalanwalt vertritt die Ansicht, dass die Richtlinie nicht daran hindere, dass einem Provider, der eine Social-Media-Plattform wie Facebook betreibt, im Weg einer gerichtlichen Verfügung auferlegt wird, sämtliche von den Nutzern der Plattform geposteten Informationen zu durchsuchen. Und, dass auch jene zu identifizieren sind, die wortgleich mit jener Information sind, die von dem Gericht, das die Verfügung erlassen hat, als rechtswidrig eingestuft wurden.

Die Grünen sind zuversichtlich, dass der Gerichtshof der Empfehlung des Generalanwalts folgen wird.

„Seit Jahren treiben wir Grüne den Kampf gegen Hass im Netz konsequent voran. Von innerhalb des Parlaments ebenso wie von außerhalb“, sagt Kogler.

Der heutige Etappensieg dürfe aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass beim Kampf gegen Hass im Netz noch viel zu tun sei:

„Die Anstrengungen von Sigrid Maurer, sich gegen massive sexuelle Belästigung im Netz zur Wehr zu setzen und das später aufgehobene Urteil gegen sie zeigen, dass noch viel zu tun ist und noch zahlreiche rechtliche Lücken am Weg zu einem hassfreien Netz zu schließen sind“, so Kogler abschließend.

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