Entgangener Anruf? Ruf nicht zurück!

Wenn eine unbekannte Nummer aus dem Ausland anruft, ignorier’s einfach! Denn aus Neugierde zurückzurufen kann teuer werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zeigt das Handy verpasste Anrufe aus dem Ausland, solltet ihr nicht zurückrufen, wenn ihr die Nummern nicht kennt.
  • Betrüger versuchen mit so einer Masche, euch das Geld aus der Tasche zu ziehen.
  • Falls ihr doch angerufen habt, gibt es mit Hilfe der Bundesnetzagentur eine Möglichkeit, die Kosten zurück zu bekommen.

Wie unser Kooperationspartner checked4you berichtet, klingelt das Handy oft nur kurz und zeigt anschließend einen Anruf in Abwesenheit an. Oder man schafft es, ran zu gehen und hört nichts.

So genannte Ping-Calls kommen oft aus dem Ausland, zum Beispiel aus Tunesien (+216), Mauretanien (+222) oder Burundi (+257). Wenn ihr zurück ruft, kann das pro Minute mehrere Euro kosten!

Hinter den Anrufen stecken in der Regel Computer, die einmal klingeln lassen und wieder auflegen. Die Polizei Sachsen hat bereits 2017 berichtet, dass die angerufenen Nummern von Adresshändlern stammten oder nach dem Zufallsprinzip gewählt würden.

Vermutlich wollen die Verwender zum einen feststellen, ob die Nummern aktiv genutzt werden. Zum anderen könnte dahinter die Absicht stecken, euch zu einem teuren Rückruf zu animieren.

Unsere Tipps

  • Geht bei ausländischen Nummern nicht ans Handy, wenn ihr keinen Anruf aus dem Ausland erwartet.
  • Ruft unbekannte Nummern nicht zurück.
  • Sperrt die Rufnummer, damit ihr davon keine Anrufe und SMS mehr erhalten könnt. Das ist jedoch keine Garantie dafür, dass dann Ruhe ist, denn die Anrufer können ihre Nummern leicht wechseln. Die Möglichkeit, ganze Ländervorwahlen komplett zu sperren, haben wir in Android und iOS nicht gefunden. Man kann sie zwar in eine Sperrliste eintragen, doch die Geräte klingeln bei Anrufen aus den Ländern trotzdem. Es gibt natürlich auch Apps, die versprechen, ganze Ländervorwahlen zu blockieren. Empfehlungen können wir dazu aber nicht geben.
  • Habt ihr eine teure Nummer angerufen, könntet ihr noch Glück haben, die Kosten nicht zahlen zu müssen. Auf der Maßnahmenliste der Bundesnetzagentur könnt ihr prüfen, ob bereits ein „Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung“ vorliegt. Falls ja, teilt eurem Mobilfunkanbieter das mit. Der sollte euch die Kosten dann wieder gutschreiben. Falls die Nummer nicht aufgeführt ist, könnt ihr sie bei der Bundesnetzagentur melden.
  • Gibt es Probleme mit der Rechnung, helfen die Experten in der Rechtsberatung der Verbraucherzentrale NRW.

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