Ab 14.9.2019 gelten strengere Sicherheitsregeln fürs Online-Banking.
Ab 14.9.2019 gelten strengere Sicherheitsregeln fürs Online-Banking.

Online-Banking: Das ändert sich ab dem 14. September!

Das gemütliche Überweisen am Computer per TAN-Papierlisten hat ein Ende. Die sechsstelligen Transaktionsnummern für Girokonten werden ab Samstag den 14. September abgeschafft. Dies wiederum sorgt für eine maßgebliche Umstellung beim europäischen Online-Banking.

Thema Online-Shopping: Gemäß der neuen Zwei-Faktoren-Authentifizierung muss der Kunde ab dem 14. September zusätzlich ein weiteres Sicherheitsmerkmal angeben. Das heißt: Fleißige Online-Einkäufer müssen nicht nur die Daten ihrer Kreditkarte angeben, sondern sich noch durch eine von vier weiteren Möglichkeiten identifizieren:

  1. TAN
  2.  Passwort
  3. per Smartphone übermittelter Fingerabdruck
  4. Gesichtserkennung

Die alten TAN-Listen auf Papier, die von einigen Banken noch verwendet werden, funktionieren nicht mehr. Welche Sicherheitsmerkmale zum Einsatz kommen, legen die einzelnen Banken fest, die die Kreditkarten ausgeben. Bei Beträgen unter 30 Euro können die Geldhäuser auf die zusätzliche Abfrage verzichten.

Außerdem können sie ihren Kunden einräumen, bestimmte Shops als „sicher“ zu markieren, auch dann entfällt der zweite Sicherheitsfaktor.

 


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
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