Ein Mitarbeiter wird krank und fällt aus – dann wird ihm gekündigt. Hingegen der weit verbreiteten Meinung, darf aber auch während einer Krankheit gekündigt werden.

War es in der DDR Arbeitgebern verboten, einem Arbeitnehmer während einer Krankheitsphase zu kündigen, gibt es in Deutschland kein Gesetz, das eine Kündigung während der Krankheit verbietet.

Demnach dürfen also Arbeitgeber Mitarbeiter auch während einer Krankheitsphase gekündigt werden. Eine Kündigung während der Krankheit ist dann auch nur selten anfechtbar.

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Stellt sich nur mehr die Frage: Wurde dem Arbeitnehmer nur wegen seiner Krankheit gekündigt? Denn in diesem Fall wäre die Kündigung „treuwidrig“ und man kann dagegen vorgehen – aber solche Fälle sind leider schwer nachzuweisen.

Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin, zufolge gibt es nur wenige Ausnahmen:

„Das sind Diskriminierungstatbestände, manchmal kann die Kündigung auch treuwidrig sein“,

Hierzu zählen zum Beispiel Fälle, in denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kündigung direkt bei Kenntnisnahme von einem Arbeitsunfall des Arbeitnehmers überreiche.

Merke: Eine Kündigung ist in der Regel nicht allein deshalb unwirksam, nur weil sie während der Krankheitsphase ausgesprochen wurde – das ist ein Irrglaube. Doch wird eine Kündigung allein wegen einer Krankheit ausgesprochen, ist sie unter Umständen „treuwidrig“ und kann angefochten werden.

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Quellen: Aachener Nachrichten, Anwalt.de
Artikelbild: fizkes / Shutterstock.com

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