Nach dem dänischen Hundegesetz wird streng durchgegriffen. Es kann zur Beschlagnahmung und sogar Tötung eines Hundes führen.

Tierschutzexperten raten von einem Urlaub mit Hund in Dänemark ab – Das Wichtigste zu Beginn:

Als Besitzer eines in Dänemark gelisteten Hundes sollte man von einem Urlaub absehen. Besitzt man einen solchen Hund oder ist der Vierbeiner in einen Beißvorfall verwickelt, kann dies zur Beschlagnahmung oder sogar Tötung des Hundes führen.

Urlaub mit Hund in Dänemark

Viele deutsche Hundehalter zieht es im Urlaub nach Dänemark. Angenehmes Klima, Dünen und Strände, sowie die gute Erreichbarkeit mit dem Auto sprechen für einen Urlaub mit seinem Vierbeiner im Nachbarland.

Dabei sollte man sich allerdings unbedingt über das dänische Hundegesetz informieren. Besonders zu beachten ist die Pflicht, Hunde in der Zeit von 1. April und 30. September an dänischen Stränden an der Leine führen zu müssen. Ein Beißvorfall kann zur Beschlagnahmung des Hundes führen und im schlimmsten Fall sogar seinen Tod bedeuten.

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Hundegesetz in Dänemark

Tierschutzorganisationen wie TASSO, VIER PFOTEN und der VDH warnen vor Reisen mit dem eigenen Hund nach Dänemark. Das Hundegesetz in Dänemark wurde zwar vor zwei Jahren geändert, allerdings gilt das seit dem 1. Juli 2010 geltende Verbot bezüglich 13 als gefährlich eingestufter Hunderassen immer noch:
American Bulldogs, American Staffordshire Terrier, Boerboels, Dogo Argentinos, Fila Brasileiros, Kangals, Pitbull Terrier, Sarplaninacs, Tornjaks, Tosa Inus, Kaukasische Owtcharkas, Südrussische Owtcharkas und Zentralasiatische Owtcharkas dürfen in Dänemark weder gezüchtet noch gehalten oder eingeführt werden.

Auch Mischlingshunde, die einer dieser Rassen ähneln, sind hier inbegriffen. Hier muss der Hundehalter mittels Herkunftsnachweisen zweifelsfrei belegen können, dass ihr Hund keiner der gelisteten Hunderassen angehört.

Hält man sich in Dänemark mit einem Hund dieser Rassen auf, muss man mit einer Beschlagnahmung durch die Polizei oder sogar der Tötung der Hunde rechnen. Sind Hunde in Dänemark in einen Beißvorfall verwickelt, droht ebenfalls dieses Schicksal. Es macht übrigens keinen Unterschied, ob man in Dänemark lebt oder sich hier nur zum Urlaub aufhält.

Kritik an „Dog Experts“

Seit dem 1. Juli 2014 entscheiden nicht mehr Polizeibeamte, sondern sogenannte „Dog Experts“ (Hundesachverständige) darüber, ob ein Hund getötet wird.
Udo Kopernik, Pressesprecher des VDH, übt Kritik an dieser Bestimmung, denn in der Gesetzgebung wurde noch immer nicht festgelegt, welche Ausbildung die „Dog Experts“ nachweisen müssen, die trotzdem über Leben oder Tod eines Hundes entscheiden dürfen.

Offizielle Angaben des dänischen Landwirtschaftsministeriums besagen, dass bisher über 600 Hunde nach dem dänischen Hundegesetz getötet wurden. Von der dänischen Organisation „fairdog“ wird diese Zahl allerdings weit höher eingeschätzt.

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Unendliche Diskussionen über Rasselisten

Sarah Ross von „VIER PFOTEN“ sieht keinen Hund als bissig oder gefährlich von Geburt an. Ob ein Hund tatsächlich gefährlich wird, ist von zahlreichen rasseunabhängigen Faktoren abhängig – so zum Beispiel menschlichem Fehlverhalten.
Auch Mike Ruckelhaus, Leiter Tierschutz Inland bei „TASSO“, hält eine Einstufung von Hunden aufgrund ihrer Rasse für wissenschaftlich unhaltbar. Rasselisten würden keinen tatsächlichen Beitrag zum Schutz vor gefährlichen Hunden leisten.

Quelle: Hundund.de
Artikelbild: Shutterstock / Von Nordicfotos

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