BBC berichtet, dass Quaden Bayles Selbstmord begangen habe. (Faktencheck)
Dieses Gerücht ist nicht wahr, es handelt sich um einen Fake. Quaden Bayles hat keinen Selbstmord begangen! Der Bericht stammt auch nicht von BBC News.
Nein. Quaden Bayles hat keinen Selbstmord begangen!
BBC berichtet, dass Quaden Bayles Selbstmord begangen habe. – Das Wichtigste zu Beginn:
Ein neues Gerücht über Quaden Bayles ist im Umlauf. Nun wird angeblich von BBC News berichtet, dass Quaden Selbstmord begangen hätte. Doch handelt es sich dabei um eine traurige Fake-Meldung. Quaden hat nicht Selbstmord begangen!
Gerüchte über Quaden Bayles
Quaden, ein 9-jähriger Junge, erlangte im vergangenen Monat durch sein herzzerreißendes Video weltweite Bekanntheit. Die Geschichte des Jungen, der wegen seiner Zwergwüchsigkeit immer wieder Ziel von Mobbing-Attacken ist, ging viral und erregte enorme Aufmerksamkeit weltweit.
Es dauerte nicht lange, bis die ersten Gerüchte laut wurden, dass Quaden ein 18-jähriger Betrüger sei, der aus seiner Mobbing-Geschichte Kapital schlug. Hat doch beispielsweise der US-Comedian Brad Williams eine GoFundMe-Kampagne für Quaden gestartet, mit der mehrere hunderttausend Dollar gesammelt wurden.
Hat Quaden Selbstmord begangen?
Kaum ist das Gerücht, er sei bereits 18 Jahre alt, abgeklungen und langsam in den Sozialen Netzwerken verstummt, schockiert die Schlagzeile „Bullied australian boy Quaden Bayles found dead inside his room.“ Augenscheinlich stammt diese Meldung von BBC News.
Dieses Gerücht ist nicht wahr. Quaden Bayles hat keinen Selbstmord begangen!
BBC News hat keinen Beitrag veröffentlicht, der vom Selbstmord des Jungen berichtet. Die veröffentlichten Beiträge waren Fakes, um die Leser auf fragwürdige Websites weiterzuleiten.
Claudia Spiess ist Redakteurin und Designerin bei Mimikama,
Österreichs führender Faktencheck-Organisation. Sie verbindet
journalistische Sorgfalt mit visueller Kommunikation und trägt
zur verständlichen Aufbereitung von Faktenchecks bei.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum. Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG). Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein. (Mehr zur Arbeitsweise)
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