Meldepflicht für mit Corona infizierte Haustiere? Ein Entwurf zu einer solchen Verordnung liegt dem Bundesrat vor. Ob und wann sie in Kraft treten könnte, ist unklar.

Corona-Meldepflicht für Haustiere

Ein Entwurf einer solchen Verordnung liegt dem Bundesrat vor.
Ob und wann sie in Kraft tritt, ist unklar.

Aktuell erreichen uns einige Anfragen zu einem Zeitungsausschnitt, der von einer geplanten Corona-Meldepflicht für Haustiere spricht. Es geht dabei um folgenden Screenshot:

Angefragter Zeitungsausschnitt
Angefragter Zeitungsausschnitt

Corona-Meldepflicht für Haustiere geplant

Berlin. Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) plant eine Meldepflicht für Corona-Infektionen bei Haustieren. Es habe sich gezeigt, „dass auch bestimmte Tierarten für Sars-CoV-2 empfänglich sind“, heißt es im Entwurf für eine Verordnung. Die Meldepflicht richtet sich an Tierärzte, Ämter und andere Teststellen. Ziel ist, Ansteckungswege und andere Fragen zu erforschen. Laut WHO gibt es bisher keine Hinweise darauf, dass Haustiere das Virus auf Menschen …

Der Faktencheck

Ja, Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner will gemeinsam mit dem Direktor des Friedrich-Loeffler-Instituts für Tiergesgesundheit, Prof. Dr. Thomas C. Mettenleiter, in Berlin den Entwurf einer solchen Verordnung vorstellen.

Wie argrarheute berichtet, sollen Covid-19-Infektionen (SARS-CoV-2) bei Haustieren meldepflichtig werden. So ist mittlerweile bekannt, dass sich auch Katzen und Hunde mit dem Virus infizieren können. In Infektionsversuchen wurden auch Frettchen und Goldhamster mit dem Erreger angesteckt. Die Symptome waren dabei sehr unterschiedlich. Schweine, Hühner und Enten ließen sich bislang nicht infizieren.

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SARS-CoV-2-Infektionen gelten laut der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) als „neu auftretende Krankheit“ („emerging disease“) und ruft OIE-Mitglieder auf, Fälle bei Tieren zu melden, um weiterführendes Wissen zu empfänglichen Tierarten und der dabei auftretenden Symptomatik oder möglichen Interaktionen zwischen Mensch, Tier und Umwelt zu erforschen.

Die Meldepflicht soll positive Coronavirenbefunde aller vom Menschen gehaltener Tiere, inklusiver Zootiere sowie aller Wildklauentiere in Gehegehaltung zwecks Fleischgewinnung für den menschlichen Verzehr, erfassen. Wird ein positiver Fall bei einem Veterinäruntersuchungsamt, Tiergesundheitsamt, bei anderen öffentlichen und privaten Untersuchungsstellen und auch Tierärzte bekannt, sind diese verpflichtet, das der zuständigen Behörde zu melden.

Fazit:

Dem Bundesrat liegt ein Entwurf einer geplanten Verordnung zur Meldepflicht von Corona-Fällen bei Haustieren vor. Diese richtete sich an Tierärzte, Ämter und andere Untersuchungsstellen.

Wann und ob die Meldepflicht schlussendlich in Kraft tritt, ist noch unklar.

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Weitere Quellen: tagesschau (Newsticker)

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