Betrug im Internet zielt manchmal auf ganz bestimmte Personengruppen ab. VermieterInnen sollten in der Urlaubszeit besonders auf der Hut sein.

Wie unser Kooperationspartner Watchlist Internet warnt, sind gerade jetzt in der Urlaubszeit auch Zimmer- oder Ferienwohnung-VermieterInnen sowie Hoteliers im Visier von BetrügerInnen. Die Kriminellen geben sich dabei als interessierte Gäste aus und versuchen durch Scheckbetrug an das Geld der VermieterInnen zu kommen.

Zu Beginn scheint alles recht unkompliziert und schnell zu gehen: Der scheinbare Gast stellt eine Anfrage für ein Zimmer oder eine Ferienwohnung. Schon in der nächsten Nachricht wird die Buchung bestätigt. Doch plötzlich heißt es, dass die Zahlung nur über einen Scheck bezahlt werden kann. Will ein Gast ein Zimmer oder eine Ferienwohnung unbedingt mit einem Scheck bezahlen, sollten Sie vorsichtig sein!

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Alarmsignal: Nur Scheckbezahlung möglich!

Eine Vermieterin von Privatzimmern wandte sich an die Watchlist Internet, da Sie die Zimmer-Buchung eines Gastes verdächtig fand. Der angebliche Gast schrieb der Vermieterin, dass die Zahlung für das Zimmer über seine Firma abgewickelt wird und diese nur mit einem Scheck bezahlen könne. Auch nachdem die Vermieterin erklärte, dass sie keinen Scheck annehmen kann, beharrte der Gast darauf, dass nur Scheckbezahlung möglich sei. Sie erhielt zum Beispiel folgende E-Mails:

Hallo

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich freue mich sehr über Ihre Antwort und denke, wir werden dort eine schöne Zeit haben. Wie auch immer, ich habe dies mit meiner Frau besprochen und wir haben vereinbart, Ihren Platz zu nutzen, und wir sind mit dem Preis, den Sie uns gegeben haben, einverstanden.

Unser Reservierungsdatum ist unten:

Ankunftsdatum: XXX
Abreisedatum: XXX
Anzahl der Personen: 2 Erwachsene
Preis: XXX

Hier ist unser Name und unsere Adresse, die auf dem Reservierungsvertrag angegeben werden müssen:

Name: XXXXXX
Adresse: XXXXXX
Tel.: XXXXXX

Ich habe mit unserem Buchhalter eine Vereinbarung getroffen, um den vollen Betrag unserer Reservierung über einen Bankscheck an Sie auszuzahlen. Ich werde meinen Buchhalter anweisen, den Bankscheck auszustellen, damit er bei Ihrer Bank leicht eingelöst werden kann.

Ich möchte, dass Sie sich mit den Informationen, die für die Prüfung benötigt werden, bei mir melden.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir die folgenden Informationen mitteilen können, die erforderlich sind, um die Zahlung an Sie zu leisten, damit Sie die Zahlung so schnell wie möglich erhalten können:

Nachfolgend finden Sie die Informationen, die Sie für den Bankscheck benötigen:

Scheck zahlbar an:
Anschrift:
Stadt:
Postleitzahl:
Land:
Telefonnummer / Handy:

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie uns helfen können. Ich freue mich darauf, Ihnen die oben benötigten Informationen vorzulesen.

Vielen Dank

Hallo

Ich hätte die von Ihnen vorgeschlagene Zahlungsmethode vorgezogen, aber ich möchte, dass Sie verstehen, dass unser Firmenkonto nur die Zahlung mit Bankschecks vornehmen würde, wenn eine Banküberweisung vorliegt oder eine Kreditkartenzahlung nicht möglich ist. Es gibt viele Verfahren, bevor dies möglich ist Nehmen Sie eine Banküberweisung vom Konto vor, sodass nur ein Bankscheck für die Reservierung und der gesamte Betrag der Unterkunft ausgestellt wird.

Sie müssen sich darüber jedoch keine Sorgen machen, da Sie unsere Buchung erst bestätigen, wenn der Scheck von Ihrer Bank eingelöst wurde. Stellen Sie daher sicher, dass Sie sich mit den unten angegebenen Details an mich wenden, damit Sie den Scheck so schnell wie möglich erhalten:

Vollständiger Name auf Scheck:
Vollständige Adresse:
Postleitzahl:
Stadt:
Land:
Telefonnummer:

Wir freuen uns darauf, von Ihnen mit den Details zu hören, damit Sie die Zahlung so schnell wie möglich erhalten können.
Vielen Dank

Wie läuft der Scheckbetrug ab?

Die Vermieterin, die sich an die Watchlist Internet gewandt hat, hat den Betrug früh genug erkannt und den Scheck nicht angenommen. Wie wäre es jedoch weiter gegangen, wenn Sie die Bezahlung akzeptiert hätte? Erfahrungsgemäß sind dies die nächsten Schritte:

  • Der angebliche Gast stellt einen deutlich höheren Scheck aus als er für das Zimmer oder die Ferienwohnung bezahlen müsste.
  • Der angebliche Gast erfindet Gründe, wieso der Scheck so hoch ausgefallen ist. Zum Beispiel, dass der überwiesene Betrag der Mindestbetrag für die Zahlung per Scheck sei oder dass es sich nur um einen Tippfehler handle.
  • Der Gast bittet daher den Betrag, den er zu viel bezahlt hat, an ihn zurück zu überweisen.
  • Erst nachdem die Vermieterin oder der Vermieter das Geld zurücküberwiesen hat, stellt sich heraus, dass der Scheck gar nicht gedeckt war. Das bedeutet, dass es das Geld gar nicht gibt und die VermieterInnen ihr Geld verloren haben.

Die Watchlist Internet empfiehlt:

Brechen Sie den Kontakt mit den vermeintlichen Gästen ab, wenn diese unbedingt mit Scheck zahlen wollen. Sind Sie sich trotzdem nicht sicher, können Sie auch die Angaben zur Person und zur Adresse überprüfen. Googeln Sie beispielsweise den Namen, vielleicht sind die BetrügerInnen unter diesen Namen schon bekannt. Sie können sich auch Fragen, ob die Straße, die Telefonnummer und die Stadt übereinstimmen und alle dem gleichen Land zuordenbar sind.

Sind Sie bereits Opfer des Scheckbetrugs geworden? Dann raten wir Ihnen den Fall bei der Polizei zu melden und mit dieser die nächsten Schritte zu besprechen!

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Quelle: Watchlist Internet
Artikelbild: fizkes / Shutterstock

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