Kritiker der Corona-Maßnahmen üben sich in der Opferrolle – und scheuen auch hier nicht mit Vergleichen zum Dritten Reich.

Ein Kind fühlt sich wie Anne Frank, da sie ihren Geburstag nicht wie letztes Jahr feiern kann, eine 22-jährige vergleicht sich mit Sophie Scholl, da sie seit Monaten demonstriert und Handzettel verteilt.
Der Vergleich mit Personen im Dritten Reich ist ohnehin schon geschmacklos genug, doch nun wird noch was draufgesetzt: Das nächtliche Ausgehverbot in Österreich wird mit der Situation der Juden im Dritten Reich verglichen.

Eine amtliche Bekanntmachung aus der damaligen Zeit wird nun vermehrt in sozialen Medien von Kritikern der Corona-Maßnahmen geteilt:

Ausgehverbot für Juden
Ausgehverbot für Juden

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Die Bekanntmachung ist echt

Das Ulmer Tagblatt veröffentlichte tatsächlich am 9. November 1938 jene Bekanntmachung. Hier im Wortlaut:

Ausgehverbot für Juden
Ich verhänge mit sofortiger Wirkung über alle Juden ein Ausgehverbot in der Zeit von 20 Uhr abends bis 6 Uhr morgens.
Bei Zuwiderhandlung erfolgt Bestrafung mit Haft bis zu 14 Tagen oder Inschutzhaftnahme.
Ulm/Donau, den 9. November 1938
Der Polizeidirektor:
Dreher.“

In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938, der Reichspogromnacht, kam es dann auch in Ulm zu brutalen Gewalttaten gegen Juden, wie Südwest Presse zu erzählen weiß (siehe HIER, dort findet sich auch ein Bild der Amtlichen Bekanntmachung in der Galerie).

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Nein, das kann man nicht vergleichen!

Es sollte eigentlich absolut nicht notwendig sein, es überhaupt zu erklären, denn wirklich jeder, der Geschichtsunterricht in der Schule hatte, sollte eigentlich Bescheid wissen, aber wir erklären es gerne noch einmal in Kürze:

Das Jahr 1938 zeichnete sich durch diverse Einschränkungen für Juden aus. Die Seite „Zeichen der Erinnerung“ (siehe HIER) hat diese Einschränkungen in chronologischer Reihenfolge aufgelistet, einige Punkte möchten wir auszugsweise hier nennen:

  • 1. Januar: Ausschluss von Juden aus dem Deutschen Roten Kreuz
  • 28. März: Verlust des körperschaftlichen Status für jüdische Gemeinden: Sie gelten nun als Vereine und müssen eine Eintragung ins Vereinsregister erwirken
  • 31. Mai: Juden werden von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen
  • 15. Juni: „Juni-Aktion“: Verhaftung aller vorbestraften Juden und Einweisung in Konzentrationslager
  • 27. September: Berufsverbot für jüdische Rechtsanwälte
  • 9. November: In der Pogromnacht, auch verharmlosend „Reichskristallnacht“ genannt, werden 297 Synagogen und Tausende jüdische Geschäfte planmäßig zerstört. 91 Juden werden ermordet, Tausende misshandelt und in Konzentrationslager gebracht

Und das wird nun mit Maßnahmen, die die Corona-Pandemie eindämmen sollen, verglichen? Ernsthaft?


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