Urteil: Facebook darf Nutzer mit falschem Namen sperren
Artikelbild: Shutterstock.com / Von Anikei

Klarnamen-Pflicht auf Facebook wurde nun durch ein Urteil des Oberlandesgerichts München bestätigt

Facebook fordert von seinen Nutzern die Angabe des Klarnamens und erlaubt keine Pseudonyme wie viele andere soziale Netzwerke. Es gibt jedoch immer wieder Profile, die unter falschem Namen oder einer Art Pseudonym, Künstler- oder Spitznamen angelegt werden.

Nun fällte das Oberlandesgericht München ein Urteil, das Facebook in dieser Sache Recht gab.

Facebooks Begründung für Klarnamen

Facebook gibt bezüglich der Klarnamenpflicht folgendes Argument in seinen Nutzungsbedingungen an:

„Wenn Personen hinter ihren Meinungen und Handlungen stehen, ist unsere Gemeinschaft sicherer und kann stärker zur Rechenschaft gezogen werden.“

Nutzt man seinen korrekten Namen, soll das laut Gericht auch helfen, rechtswidriges Verhalten von Nutzern im Internet und in sozialen Medien abzuwenden.

„Bei der Verwendung eines Pseudonyms liegt die Hemmschwelle nach allgemeiner Lebenserfahrung deutlich niedriger.“

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Das Urteil

Das Oberlandesgericht München hat sich hier mit zwei Fällen beschäftigt. Vorangegangen waren Verhandlungen in den Landgerichten Ingolstadt und Traunstein, die unterschiedlich ausgingen.
Ingolstadt entschied gegen die Klarnamenpflicht, währenddessen in Traunstein zusätzlich über rassistische Beiträge verhandelt wurde. Hier wurde die Klarnamenpflicht vom Landgericht bestätigt.

Das OLG München entschied nun in beiden Fällen, dass das Verbot von Pseudonymen rechtens sei. „Angesichts eines mittlerweile weit verbreiteten sozialschädlichen Verhaltens im Internet“ bestehe seitens Facebook ein berechtigtes Interesse, präventiv auf die Nutzer einzuwirken, weiß „Zeit Online“ zu berichten. Hier soll Cybermobbing, Hassrede und Belästigungen entgegen gewirkt werden.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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Quelle: Zeit Online


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