Etwas anderes wurde jedoch in einem Aushang in der Praxis eines Arztes und Politikers behauptet. Angeblich gebe es dafür Beweise. Doch welche, sagt man nicht.

Der Arzt und Politiker belässt es in dem Aushang jedoch nicht dabei, die Pandemie für beendet zu erklären – weil sie laut ihm schließlich auch nie existiert habe – er behauptet auch PCR-Tests haben „keine Aussagekraft über die Infektion oder Krankheit“.

Auch steht in dem Aushang, dass Patient*Innen in seiner Praxis keine Maske tragen sollen. Dass die Aussagen auf ihn zurückgehen, unterstützt ein Posting in seinem Blog vom 05. Dezember 2020. Doch die Behauptungen sind nachweislich falsch.

Aus dem Blog geht außerdem hervor, dass der Arzt und Politiker den Aushang bereits wieder abgehängt hat. Ein Sharepic davon verbreitet sich nun dennoch auf Facebook.

Doch, es handelte sich um eine Pandemie

Das Wort wird seit einigen Monaten nicht umsonst verwendet. Das findet auch die Weltgesundheitsorganisation WHO, die schließlich unter anderem dafür zuständig ist, weltweit Infektionswellen zu beobachten. Diese rief die Pandemie am 11. März 2020 aus und auch am 7. Dezember befanden wir uns weiterhin in dieser Situation laut aktuellem Lagebericht der WHO.

Auch ist die Infektion, die für eine Pandemie nötig ist, bei Covid-19 gegeben, wie CORRECTIV in einem Faktencheck über den Aushang bereits zeigte.

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Darin heißt es, dass die Infektion gegeben ist, da die Bedingungen hierfür erfüllt werden  – „also die Neuartigkeit des Virus, das Hervorrufen schwerer Erkrankungen und eine gute Verbreitung von Mensch zu Mensch“. Gestützt wird das von der WHO und dem RKI. Auch sind die Infektionszahlen weiterhin sehr hoch.

Die Pandemie für „beendet“ oder auch für niemals existent zu erklären ist somit falsch.

Der PCR-Test funktioniert auch

Zusätzlich behauptet der Arzt und Politiker, dass der PCR-Test „keine Aussagekraft über die Infektion oder Krankheit“ hätte. Doch das ist auch falsch. Ein positiver PCR-Test sagt zwar nicht aus, ob eine Person krank ist. Jedoch erfährt man durch ihn, ob eine Infektion stattgefunden hat. Dazu haben wir bereits einen Faktencheck gemacht.

Das RKI schrieb dazu CORRECTIV: „Es kommt allein auf den Erregernachweis an […]. Ein PCR-Test zeigt an, wenn das Virus im Organismus vorhanden sind, d. h. es wird mittels PCR Genommaterial des Virus’ identifiziert. Ist dies der Fall, liegt eine akute Infektion mit einem Erreger, z. B. SARS-CoV-2, im Sinne von § 2 Nr. 2 IfSG vor.“

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Der Arzt und Politiker wehrt sich gegen Vorwurf, seine Patient*Innen aufgefordert zu haben, keine Maske zu tragen

In seinem Blog bezeichnet der Arzt und Politiker den Aushang als eine mit „fiktiven Charakter“, da dieser angeblich nur kurz und außerhalb von Sprechzeiten in der Praxis gehangen hätte. Er kritisiert dabei einen Artikel der Passauer Neuen Presse, die bereits über den Aushang berichtete und behauptet, dass er niemals seine Patient*Innen auffordern würde, keine Maske zu tragen.

Laut des Artikels in der PNP ist der Arzt und Politiker jedoch bereits eines Altenheims verwiesen worden, da er bei einer Patientin keine Maske trug. Er begründete dies damit, dass er selbst eine Lungenkrankheit und ein Attest, welches im vom Maskenkentragen befreie, hätte. Außerdem soll er laut der Zeitung seinem eigenen Personal wochenlang untersagt haben, eine Maske zu tragen.

Zur Klärung der Situation hat das Landratsamt Altötting nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eingeleitet. Hier kann der Arzt und Politiker seine Einsprüche dann vortragen.

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