Hierzulande soll die Corona-Impfung weiter freiwillig bleiben. Aber ein von manchen Menschen befürchteter Impfzwang wird nicht durch eine Europarat-Resolution verboten.

Diverse Seiten berichten, dass eine Resolution des Europarates einen denkbaren Impfzwang verbietet, demzufolge auch eine „Diskriminierung“ von Ungeimpften nicht rechtens sei, wenn beispielsweise eine Fluggesellschaft einen Impfnachweis verlange.
Doch die Europarat-Resolution ist lediglich eine Empfehlung, aber rechtlich nicht bindend.

Aufgrund der Resolution verbreiten sich Sharepics wie dieses:

Behauptung über die Europarat-Resolution
Behauptung über die Europarat-Resolution

Demnach habe der Europarat am 27.01.2021 in seiner Resolution 2361/2021 beschlossen, dass niemand gegen seinen Willen unter Druck geimpft werden dürfe.

Die Europarat-Resolution

Die Resolution ist öffentlich im Internet auf den Seiten der parlamentarischen Versammlung einsehbar (siehe HIER). Sie trägt den Titel „Covid-19-Impfstoffe: ethische, rechtliche und praktische Überlegungen„.

Da ist es nun wichtig, wo diese Resolution zu finden ist, denn die oben genannte parlamentarische Versammlung ist nicht der Europarat selbst, sondern das beratende Organ des Europarats, welches ihre Beschlüsse in Form von Empfehlungen an das Ministerkomitee übermittelt (siehe HIER, PDF-Datei).

Dies sollte man im Hinterkopf behalten, wenn man folgende Stelle jener Resolution liest. Dort heißt es unter Punkt 7.3.1 und 7.3.2:

[7] Die Versammlung fordert daher die Mitgliedsstaaten und die Europäische Union auf

[7.3] im Hinblick auf die Sicherstellung einer hohen Durchimpfungsrate sicherzustellen

[7.3.1] dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und dass niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte

[7.3.2] sicherzustellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft wurde, aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken oder weil er nicht geimpft werden möchte.

Wichtig ist es, da die Formulierung des Anfangssatzes in Punkt 7 zu beachten: „Die Versammlung fordert auf„, es handelt sich um eine Aufforderung des beratenden Organs, aber nicht um eine rechtlich bindende Formulierung.

Ein einfacher Vergleich:
Wenn beispielsweise Dr. Christian Drosten die Bundesregierung auffordert, härtere Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie zu ergreifen, dann ist das auch nur eine Aufforderung, die aber nicht rechtlich bindend ist, da er nur eine beratende Funktion hat.

Auch der Bundestag teilte bereits 2018 in einer Kurzinformation (siehe HIER, PDF-Datei) mit, dass die Resolutionen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats nur einen empfehlenden, aber keinen rechtsverbindlichen Charakter haben.

Fazit

Hierzulande existiert kein „Impfzwang“ bezüglich der COVID-19 Impfung, doch falls es doch einen geben sollte, so wird dieser nicht durch jene Resolution unterbunden.

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