Messenger-Dienste: Regulierung mit Augenmaß
Artikelbild: Shutterstock / Von Leonidas Santana

Wie würden Sie es finden, wenn Sie eine Nachricht von Messenger-Dienst Signal an einen Kontakt senden könnten, der WhatsApp verwendet?

Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Signal erleichtern die schnelle und kostenfreie Kommunikation über das mobile Internet, allerdings nur innerhalb ihres eigenen Angebotes. Eine Befragung (PDF) des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt: Gut ein Drittel der Nutzer wäre bereit den Messenger zu wechseln, wenn Nachrichten zwischen unterschiedlichen Anbietern geteilt werden könnten. Die Marktmacht der Messenger-Dienste des Facebook-Konzerns lässt den Ruf der Politik nach einer Interoperabilitätsverpflichtung lauter werden. Der vzbv stellt in seinem Papier dazu die Folgen für den Wettbewerb, den Datenschutz und die Innovationskraft aus Verbrauchersicht dar und bringt diese in die Diskussion ein.

„Die Marktmacht des Facebook-Konzerns zwingt Nutzerinnen und Nutzer de facto dazu per WhatsApp zu kommunizieren. Aus Verbrauchersicht wäre es ideal, wenn Messenger-Dienste rechtlich und technisch so ausgestaltet sind, dass nachhaltiger Wettbewerb sowie die Innovationskraft des Marktes gefördert werden. Gleichzeitig sollte ein hohes Maß an Datenschutz und Datensicherheit gewahrt bleiben“, sagt Lina Ehrig, Leiterin Team Digitales und Medien beim vzbv.

Auswirkungen auf Wettbewerb und Datenschutz

Seit Jahren findet im politischen Raum eine Diskussion darüber statt, ob Messenger-Dienste zur Interoperabilität verpflichtet werden sollten. Ziel der Überlegungen ist es, Nutzern verschiedenster Messenger die Möglichkeit einzuräumen, untereinander zu kommunizieren, ohne den Dienst zwangsläufig wechseln zu müssen. Verbraucherinnen und Verbrauchern könnte so der Wechsel zu datenschutzfreundlichen Diensten erleichtert und der Wettbewerb unter Messengern angeregt werden.

Messenger-Dienste: Verbraucher bereit zu Wechseln

Eine repräsentative Online-Befragung des vzbv zeigt, dass Verbraucher bereit wären ihren Messenger-Dienst zu wechseln: Gut ein Drittel der Nutzer (34 Prozent) kann sich vorstellen, ihren meistgenutzten Messenger zu wechseln, wenn sich Nachrichten zwischen verschiedenen Messengern austauschen ließen – knapp die Hälfte nicht (49 Prozent). Wären alle Kontakte über den genutzten Messenger erreichbar, würden sich außerdem weniger Befragte (68 Prozent) für WhatsApp als Hauptdienst entscheiden als ohne diese Möglichkeit (84 Prozent). Knapp ein Viertel (24 Prozent) würde unter der Voraussetzung der Erreichbarkeit aller Kontakte Dienste bevorzugt verwenden, die nicht zum Facebook-Konzern gehören (wie Telegram, Threema oder Signal).

„Seit WhatsApp angekündigt hat, die Nutzungsbedingungen zu ändern, haben 15 Prozent der befragten Nutzer einen oder mehrere alternative Messenger-Dienste zusätzlich zu WhatsApp installiert“, sagt Dennis Romberg, Leiter Team Marktbeobachtung Digitales. „Wenn Nutzer ihre Kontakte über alle Messenger-Dienste erreichen könnten, sind die wichtigsten Eigenschaften kostenlose Nutzung, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Schutz vor Spam und hohe Datenschutzstandards für die Nutzer.“

Mögliche Regulierungsansätze für Interoperabilität

Der vzbv bevorzugt eine asymmetrische Ausgestaltung einer Interoperabilitätsverpflichtung von Basisfunktionen, etwa zum Beispiel das Versenden von Nachrichten und Bildern. „Nur so kann ein nachhaltiger Wettbewerb, der Innovationen fördert und auf bestehenden Datenschutzregeln fußt, gesichert werden“, so Ehrig.

Die technische Ausgestaltung spielt darüber hinaus eine wichtige Rolle. Das föderierte System mit offenem Protokoll bietet aus Verbrauchersicht die besten Ansätze für Wettbewerb, Datenschutz und Innovation. Zum politischen Ziel gehört es Märkte aufzubrechen, um den Wettbewerb nachhaltiger und fairer zu gestalten und im selben Atemzug höhere Datenschutzstandards zu etablieren. Das Papier des vzbv zeigt jedoch auch auf, dass durch die bloße Auferlegung einer Interoperabilitätsverpflichtung dieses Ziel nicht zu realisieren ist. „Die öffentliche und politische Diskussion sollte Überlegungen zu den Nutzerinteressen, dem Wettbewerb und dem Datenschutz inhaltlich konkretisieren und schärfen“, sagt Ehrig.

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Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband
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