Kryptowährungen werden häufig von Kriminellen genutzt, da sie relativ anonym bleiben können. Die Polizei warnt nun vor Betrug mit Kryptowährungen und Transaktionen.

Am 01.09.2021 wurde bei der PI Speyer eine Strafanzeige erstattet, da ein Mann von einer ihm unbekannten Rufnummer kontaktiert und um Durchführung von Geldtransfers gebeten wurde. In der Folge stellte er Unbekannten sein Bankkonto zur Verfügung, um darauf eingehende Gelder weiterzuleiten und die Gelder auf eine Kryptowährungs-Tauschbörse einzuzahlen.

Die Polizei weist generell darauf hin, dass das Empfangen und Überweisen von Geldern unbekannter Herkunft für die betroffene Person selbst strafrechtliche Konsequenzen haben kann, weshalb davon dringend abgeraten wird, auch wenn die Unbekannten eine Belohnung oder einen Nebenjob versprechen.

Häufig kommt es zu Betrug mit Kryptowährungen: Kryptowährungen sind Zahlungsmittel in Form von dezentral verwalteten Rechnungseinheiten, welche zur Absicherung auf kryptografische Eigenschaften setzen. Vereinfacht gesprochen: Es handelt sich eigentlich nur um Einträge in einer Datenbank. Kryptowährungen sind schwer nachzuverfolgen, weltweit einsetzbar und damit inzwischen präferiertes Zahlungsmittel für entsprechende Täter und Tätergruppen.Die Gewinnsteigerungen, die einige Währungen erfahren haben, bringen „normale“ Bürger dazu, unverhältnismäßig hohe Risiken – bis hin zum Totalverlust – einzugehen. Dies geschieht zudem oftmals, ohne dass auch nur ein Grundlagenwissen über die entsprechende Währung vorliegt.

Diese enorme Risikobereitschaft eröffnet dem potenziellen Täterkreis die Möglichkeit, sämtliche gängigen Betrugsdelikte auch im Bereich der Kryptowährungen umzusetzen.

  • Behandeln Sie Kryptowährungen sowie die entsprechenden Zugangsdaten wie Guthaben auf Ihrem Bankkonto.
  • Verwahren Sie Ihre Zugangsdaten (beispielsweise Passwörter und Wallets) sicher und vor dem Zugriff anderer geschützt auf.
  • Achten Sie beim Download vermeintlicher Walletsoftware auf die Quelle von der Sie diese herunterladen.
  • Geben Sie die entsprechenden „Private Keys“ (Zugangsdaten) niemals gegenüber Dritten an.
  • Akzeptieren sie keine „Private Keys“ von einer unbekannten Stelle.
  • Kryptowährungen, die einmal überwiesen worden sind, können nicht gegen den Willen oder ohne Mithilfe des neuen Gewahrsamsinhabers zurückgebucht werden. Dies ist auch nicht mittels richterlichen Beschluss möglich.
Quelle: PP / Polizeidirektion Ludwigshafen
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