Hat der Ex-Kanzler Sebastian Kurz die Vorwürfe gegen ihn in seiner Abtrittsrede beschönigt? Das haben die Faktenprüferinnen und Faktenprüfer von faktiv untersucht.

Sebastian Kurz ist nicht mehr Bundeskanzler von Österreich. Das dürfte auch mittlerweile in Deutschland angekommen sein. Ebenfalls dürfte auch außerhalb Österreichs nun bekannt geworden sein, was dazu geführt hat. Es sind die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).

Besonders auffällig sind in diesem Umfang die aufgetauchten Chatnachrichten geworden. Diese sind in der Öffentlichkeit stark diskutiert worden. In seiner Abtrittsrede hat Sebastian Kurz entsprechend die Vorwürfe noch mal thematisiert. Diese Abtrittarede ist nun Thema in einem Faktencheck von faktiv geworden.

Faktiv ist der Faktencheck-Kanal des österreichischen Magazins profil. Die vierköpfige faktiv-Redaktion befasst sich mit Aussagen von Politikerinnen und Politikern, Behauptungen von parteinahen Propagandamedien und wird entsprechend reichenweitenstarke Postings in den Sozialen Medien auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen.

In Bezug auf Sebastian Kurz lautet die zentrale Aussage, die faktiv als Anlass zur Prüfung genommen hat:

„Sie haben alle mitbekommen, dass in den letzten Tagen strafrechtliche Vorwürfe gegen mich erhoben worden sind. Diese Vorwürfe stammen aus dem Jahr 2016.“

„Strafrechtliche Vorwürfe aktueller als dargestellt“ bei Sebastian Kurz

Natürlich gilt die Unschuldsvermutung, das dürfen wir an keiner Stelle der Diskussion außer Acht lassen. Dennoch kommt das Team von faktiv zu dem Ergebnis, dass die Aussage Kurz‘ irreführend ist.

Die geprüfte Aussage von Sebastian Kurz, dass die Vorwürfe gegen ihn aus dem Jahr 2016 stammen, ist nach Ergebnissen von faktiv nicht zutreffend. Die Vorwürfe gegen den Ex-Kanzler betreffen auch Handlungen, die in den Folgejahren stattgefunden haben sollen. faktiv weist in dem Faktencheck auch auf Vorwürfe aus den Jahren 2016 – 2018 hin, die Kurz in seiner Abtrittsrede nicht nennt und mit den Worten „Diese Vorwürfe stammen aus dem Jahr 2016.“ sogar aus dem Rahmen ausschließt.

Der gesamte Faktencheck hierzu ist auf der Webseite von faktiv unter dem Titel „Kurz beschönigt: Strafrechtliche Vorwürfe aktueller als dargestellt“ verfügbar (siehe HIER).

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