Die Energiepreise steigen, vielleicht ist es Zeit, den Anbieter zu wechseln. Viele Menschen nutzen dafür ein Vergleichsportal. Doch worauf muss man beim Wechsel des Energieanbieters eigentlich achten?

Viele nutzen Vergleichsportale, um sich einen Überblick zu verschaffen. Doch diese arbeiten oft auf Provision – Bewertungen sind damit nicht immer objektiv. „Sind Vergleichsportale besonders vertrauensvoll und informieren wirklich neutral und umfassend zu Anbietern, erhalten sie daher spätestens ab Juli 2022 eine Art Gütesiegel der Bundesnetzagentur“, erklärt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Auf dieses Vertrauenszeichen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher dann Wert legen, um ein möglichst neutrales Suchergebnis zu erhalten.

Vergleichsportale richtig nutzen

Wer über ein Vergleichsportal das beste Angebot finden möchte, sollte außerdem beachten, dass Auswahlkriterien häufig bereits voreingestellt sind und nicht unbedingt zu den eigenen Bedürfnissen passen. Vor allem bei Bonuszahlungen, Vorkasse und Pakettarifen, Preisgarantien sowie Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen sollten Suchende genau hinschauen. Worauf dabei zu achten ist, erfahren Interessierte auf der Website der Verbraucherzentrale.

Verträge werden verbraucherfreundlicher

Im Hinblick auf Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten werden die Gesetze ab März 2022 verbraucherfreundlicher. „Die Kündigungsfrist darf dann nur noch einen Monat, statt der bisherigen drei, betragen“, erläutert Preuschoff. „Auch automatische Vertragsverlängerungen nach der Mindestlaufzeit sind künftig nicht mehr ohne Weiteres möglich. Verlängerungen dürfen dann zwar auf unbestimmte Zeit vereinbart werden, jedoch mit der Möglichkeit, jederzeit zu kündigen.“

Schnell wechseln – aber genau hinschauen

Erste Anbieter nehmen derzeit schon keine Neukunden mehr auf. Sie wollen die Preise aufgrund der steigenden Energiekosten erst einmal neu berechnen. Wer den Anbieter wechseln möchte, sollte sich daher nicht zu viel Zeit lassen – aber dennoch bei neuen Angeboten genau hinsehen. „Dank gesetzlicher Neuerungen müssen Anbieter potenziellen Neukunden die wesentlichen Vertragskonditionen ab sofort schriftlich – knapp und leicht verständlich – zur Verfügung stellen“, weiß Preuschoff.

Abschläge müssen sich nach Verbrauch richten

Insbesondere Billiganbieter setzten bisher häufig zu hohe Abschläge für die künftige Abrechnungsperiode an. Hier wurde das Gesetz nachgebessert und deutlicher formuliert. „Kann ein Neukunde glaubhaft machen, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, muss dies durch den Anbieter auch bei Abschlagszahlungen berücksichtigt werden“, so die Rechtsexpertin.

Angebote der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bietet verschiedene Beratungsangebote rund um das Thema Energie. Mit dem Energie Basis-Check können sich Interessierte einen Überblick über den eigenen Energieverbrauch und Einsparmöglichkeiten verschaffen. Mit der Fach- und Rechtsberatung zum Thema Energielieferverträgen unterstützt die Verbraucherzentrale bei Schwierigkeiten mit Gas- und Stromanbietern, beispielsweise beim Wechsel des Anbieters oder fehlerhaften Abrechnungen.

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen
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