Für den Enkeltrick nutzen Verbrecher nun auch Messengerdienste!

Man erhält Nachrichten auf WhatsApp, angeblich von der neuen Handynummer des Kindes, das vermeintlich in Geldnot ist.

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Ein Beitrag von MARKTCHECK ∙ SWR Fernsehen

Kriminelle geben sich als Sohn oder Tochter aus!

Der Enkeltrick ist bekannt – jetzt nutzen Betrüger eine ähnliche Masche: Sie kontaktieren Verbraucherinnen und Verbraucher via WhatsApp und geben sich als deren Kind aus. Das Handy sei kaputt, daher die Nummer neu. Es folgt die Bitte, eine Rechnung in drei- bis vierstelliger Höhe per Echtzeitüberweisung zu begleichen. Die Verbraucherzentrale warnt vor der Masche und erklärt, was im Schadensfall zu tun ist.


„Hallo Mama! Ich habe eine neue Handynummer. Handy und SIM sind kaputt. Die alte Nummer kann entfernt werden“ – so die erste Nachricht der Betrüger.


Es folgt die Bitte, eine dringende Rechnung per Echtzeitüberweisung zu begleichen. „Die Masche ist fies. Die Betrüger nutzen den vermeintlich geschützten Raum des privaten Chats für ihre Zwecke“, erklärt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Denn auch bei einer fremden Handynummer hinterfragen die wenigsten eine WhatsApp-Nachricht, die augenscheinlich vom eigenen Kind stammt. „Ähnelt der verwendete Schreibstil – mit Emojis und Herzchen – dem des eigenen Kindes, lässt sich der Betrugsversuch nur schwer erkennen“, sagt Körber.

Hat der erste Kontakt gut funktioniert, bitten die Betrüger meist um weitere Überweisungen in Echtzeit. Die Begründung: Mit dem neuen Handy seien noch keine Banküberweisungen möglich, die Rechnungen aber dringend zu begleichen. Das Geld werde schnellstmöglich zurückgezahlt.

Misstrauisch sein, Betrug melden

Bei Nachrichten von fremden Nummern ist grundsätzlich Vorsicht geboten. Gibt sich der Absender als Verwandter aus und bittet um Geld, sollten Betroffene keinesfalls leichtfertig darauf eingehen. „Ein Anruf reicht meistens aus, um den Betrugsversuch zu entlarven“, so Körber.

Wer Opfer von Betrug geworden ist, sollte unbedingt persönlich Anzeige bei der Polizei erstatten. Nur so ist eine Strafverfolgung möglich – und andere können gegebenenfalls geschützt werden. Am besten bei der Polizei gezielt nach Unterstützung aus dem Bereich Cybercrime fragen. Außerdem sollten Betroffene versuchen, eine Rückbuchung über das Geldinstitut zu veranlassen.


Quelle: Verbraucherzentrale

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